Deutsches Kartellamt leitet Prüfverfahren gegen Apple ein
Das Bundeskartellamt stützt sich nach eigenen Angaben auf Befugnisse, die der Behörde im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im vergangenen Jahr erteilt wurden.
Apple könnte eigene Angebote bevorzugen, andere Unternehmen behindern
Konkret geht es in dem Prüfverfahren um das von Apple vorgegebene sogenannte App Tracking Transparency Framework. Dieses knüpft das Nachverfolgen von Nutzerverhalten für Drittanbieter von Apps an bestimmte Voraussetzungen - dieses Tracking ist insbesondere für App-Anbieter von Bedeutung, deren Angebot mit Werbung finanziert wird.
Das Bundeskartellamt begrüße zwar prinzipiell Angebote, die ohne viele persönliche Daten der Nutzerinnen und Nutzer funktionierten, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. "Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten", erklärte er weiter.
Apple habe Regeln festgelegt, die für Dritte, nicht aber für die eigenen Angebote gelten würden. "Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern", erklärte Mundt. Es bestünden deshalb "begründete Zweifel" an der Wettbewerbskonformität des Vorgehens von Apple.
Zusammenfassung
- Das deutsche Kartellamt hat ein Prüfverfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple eingeleitet
- Hintergrund des Verfahrens ist der Verdacht, dass Apple bei den Regelungen für Tracking-Funktionen die eigenen Angebote bevorzugt haben könnte, wie die Behörde am Dienstag erklärte.
- Das Bundeskartellamt stützt sich nach eigenen Angaben auf Befugnisse, die der Behörde im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im vergangenen Jahr erteilt wurden.