Cannabis
CBD-Shops verkaufen wieder: Gutachten lässt sie hoffen
Österreichische CBD-Shops wollen nach juristischen Unsicherheiten durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ab sofort wieder Cannabisblüten verkaufen.
Das sei legal möglich, sagte Klaus Hübner, Obmann des neu gegründeten Österreichischen Cannabis-Bundesverbandes (ÖCB), am Donnerstag mit Verweis auf ein aktuelles Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer.
Das Finanzministerium will das Gutachten prüfen, weist aber darauf hin, dass dieses kein Verkaufsverbot kippen könne.
Verkauf nur in Trafiken?
"Legal handelbare Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols", stellt Mayer in dem Gutachten klar.
Auslöser der Rechtsunsicherheit war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog. Sie interpretierte dieses dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei - mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz.
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Die Auswirkungen seien verheerend gewesen, berichtete Hübner in einer Pressekonferenz in Wien: Fast 500 CBD-Shops in Österreich hätten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent erlitten. Es sei zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen gekommen.
Gleichzeitig seien Kunden ins Ausland abgewandert - dem österreichischen Fiskus seien Steuereinnahmen entgangen und die Branche sei in akute Existenznot geraten.
Tabakmonopol wäre verfassungswidrig
In seinem Gutachten für den Cannabis-Bundesverband hält der Verfassungsjurist Mayer fest: "Das Gericht hat nur entschieden, dass Cannabisprodukte dem Tabaksteuergesetz unterliegen - das ist richtig, dagegen ist nichts einzuwenden."
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Das betreffe nicht nur den Verkauf und die Besteuerung, sondern auch die Lagerhaltung. "Aber zum Tabakmonopolgesetz hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich gesagt: Aus der Tabaksteuerpflicht ist keine Aussage über das Tabakmonopol zu treffen."
Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.
"Falsche Auslegung des Finanzministeriums"
Warum dann die Shops in den letzten Monaten keine Cannabisblüten verkauft hätten? Mayer: "Naja, weil man Angst gehabt hat." Manche Medien hätten "ziemlich diabolisch" und "ziemlich aggressiv" berichtet, dass Hanfshops nun zusperren müssten und nur noch in Trafiken verkauft werden dürfe.
Zurückzuführen sei das "auf die falsche Auslegung des Finanzministeriums offenbar", so Mayer.
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Der Cannabis-Verband will es notfalls auch auf eine juristische Klärung ankommen lassen. "Wir sind auf jeden Fall vorbereitet für ein Verwaltungsverfahren. Das ist auch etwas, was uns bis zu einem gewissen Grad entgegenkommen würde, weil dann würden wir diesen Rechtsfall unseren Rechtsvertretern übergeben."
Ministerium: Verkauf weiter verboten
Das Finanzministerium wies in einer Reaktion auf seine weiterhin aufrechte Rechtsansicht hin, wonach CBD-Shops keinen rauchbaren Hanf verkaufen dürfen. "Die Finanzverwaltung hält sich an rechtliche Normen sowie an Erkenntnisse der österreichischen Gerichte und betont, dass in Auftrag gegebene Privatgutachten nichts an der aktuellen Rechtslage ändern."
Das Gutachten befinde sich in Prüfung, "der Verkauf nicht versteuerter Tabakwaren" könne aber "weiterhin finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen".
Handlungsbedarf bei Tabaksteuer
Handlungsbedarf sieht der ÖCB bei der Tabaksteuer. "Wir haben das Finanzministerium vorab informiert über diese Problematik. Es ist so, dass es bei den Registrierkassen keinen entsprechenden Eintrag gibt, den man auswählen kann für die 34 Prozent Tabaksteuer. Man kann sich helfen, indem man einfach 'Ausland' angibt als Ort - das kann aber nicht wirklich eine ernsthafte Lösung sein", da gebe es noch Handlungsbedarf von Seiten der Finanz.
Der ÖCB habe an den Fachhandel "die Empfehlung ausgesprochen, nicht nur die 34 Prozent Tabaksteuer auf die Seite zu legen, sondern zusätzlich noch die 20 Prozent Umsatzsteuer".
Die Branche umfasst laut Hübner etwa 500 bis 1.000 Unternehmen - davon seien mindestens 400 Shops, aber auch Analytik-Labors und landwirtschaftliche Betriebe, Großhändler und Importeure. Der ÖCB-Obmann fordert ein eigenes Cannabisgesetz, wie es andere Länder schon hätten.
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Zusammenfassung
- Österreichische CBD-Shops wollen nach einem Gutachten von Heinz Mayer wieder Cannabisblüten verkaufen, trotz bestehender Rechtsunsicherheiten.
- Rund 500 CBD-Shops in Österreich erlitten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent aufgrund einer Zollbehördenentscheidung.
- Heinz Mayer betont, dass eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis verfassungswidrig wäre.
- Das Finanzministerium hält daran fest, dass CBD-Shops keinen rauchbaren Hanf verkaufen dürfen, und prüft das Gutachten.
- Der ÖCB sieht Handlungsbedarf bei der Tabaksteuer und fordert ein eigenes Cannabisgesetz.