Red Bull klagt Kartellwächter
Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull geht gerichtlich gegen die Hausdurchsuchungen der EU-Wettbewerbshüter vor knapp fünf Monaten vor. Die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens seien "offensichtlich unbegründet", heißt es in der Klageschrift, die Ende Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (T-306/23).
Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hatte offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun. Red Bull ist bei Energydrinks die Nummer eins in Europa, sieht sich jedoch der Konkurrenz anderer Hersteller ausgesetzt, die Marktanteile gewinnen wollen. Laut einem Bericht des Fachdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern und darauf, dass das Unternehmen versucht haben könnte, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Getränke auf Kosten seiner Konkurrenten zu erlangen.
Red Bull, das die Durchsuchungen später bestätigte, beantragte nun beim zweithöchsten europäischen Gericht, die Entscheidung der Kommission, mit der die Durchsuchungen angeordnet wurden, für nichtig zu erklären und alle in den Geschäftsräumen des Unternehmens beschlagnahmten Unterlagen zurückzugeben.
"Keine ausreichenden Anhaltspunkte"
"Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen", erklärte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht. Red Bull kritisierte auch die unbefristete Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde als "übermäßigen Eingriff" in die Rechte des Unternehmens.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang des Jahres den Klagen von drei französischen Lebensmittelhändlern gegen EU-Razzien stattgegeben hat, dürfte sich auch Red Bull gute Chancen ausrechnen, erfolgreich wegen Verfahrensfehlern und Verletzung seiner Rechte bei den Hausdurchsuchungen zu klagen.
Red Bull: Erfolgsstory aus Österreich
Bereits 1984 gründete der im vergangenen Herbst verstorbene Dietrich Mateschitz die Red Bull GmbH und machte es zu einem der erfolgreichsten und bekanntesten Unternehmen aus Österreich. Im Zuge einer seiner Dienstreisen wurde er zuvor in Asien auf den Markt für Aufputschgetränke aufmerksam. Er sah Potenzial im Produkt und beschloss, es in Europa auf den Markt zu bringen. Mateschitz erwarb die Lizenzrechte am thailändischen Energydrink "Krating Daeng", auf Englisch "Red Bull", passte die Grundrezeptur dem westlichen Geschmack an und gründete gemeinsam mit der Herstellerfamilie Yoovidhya, die nach wie vor 51 Prozent der Konzern-Anteile hält, das Unternehmen. 1987 kam Red Bull hierzulande auf den Markt.
Zusammenfassung
- Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull geht gerichtlich gegen die Hausdurchsuchungen der EU-Wettbewerbshüter vor knapp fünf Monaten vor.
- Die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens seien "offensichtlich unbegründet", heißt es in der Klageschrift, die Ende Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (T-306/23).
- Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hatte offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun.
- Red Bull, das die Durchsuchungen später bestätigte, beantragte nun beim zweithöchsten europäischen Gericht, die Entscheidung der Kommission, mit der die Durchsuchungen angeordnet wurden, für nichtig zu erklären.