Mordversuch - 28-Jähriger in Vorarlberg vor Gericht
Die Schießerei trug sich in der Nacht auf den 28. Jänner kurz vor Mitternacht vor der Diskothek "Sender Club" am äußersten Ortsrand von Lustenau zu. Die beiden Männer tschetschenischer Herkunft wollten den Nachtklub besuchen, ihnen wurde jedoch der Einlass verwehrt. In weiterer Folge soll sich der 28-jährige Türke in die Diskussion eingemischt haben. Daraus entbrannte ein Streit. Er habe sich von den beiden Männer bedroht gefühlt und habe sie mit seiner Waffe auf Abstand halten wollen, rechtfertigte sich der Angeklagte. Als das Duo näher gekommen sei, habe er geschossen.
Wie der Verteidiger des 28-Jährigen betonte, gab der Angeklagte die Schüsse aber gezielt auf die Extremitäten ab, nicht auf die Oberkörper. Es habe keine Tötungsabsicht gegeben. Schwere Körperverletzung räumte der Angeklagte ein. Einem der Männer wurde ein Arm durchschossen, dem anderen ein Bein. Nach der Tat flüchtete der 28-Jährige mit einem SUV. Er wurde etwa einen Monat später im Zuge einer Zufallskontrolle in Basel verhaftet.
Gleich unmittelbar nach der Tat gingen die Ermittler davon aus, dass es kein völlig willkürlicher Angriff auf die Männer gewesen sein konnte. Die Ermittlungen gestalteten sich auch deshalb außerordentlich schwierig, weil mehrere Zeugen gegenüber der Polizei Falschaussagen machten, um den Täter zu decken. Ihnen wurde bereits der Prozess gemacht.
Der 28-Jährige wurde wegen des Verbrechens des versuchten Mordes und eines Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt, die Fortsetzung auf morgen, Dienstag, anberaumt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Zusammenfassung
- Ein 28-jähriger Mann steht in Vorarlberg vor Gericht, weil er im Januar 2024 vor einem Nachtklub in Lustenau auf zwei Männer geschossen hat. Er gab zu, fünf Schüsse abgegeben zu haben, behauptet jedoch, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben.
- Die Schüsse trafen die Extremitäten der Opfer, was der Verteidiger als Beweis für die fehlende Tötungsabsicht anführte. Nach der Tat floh der Angeklagte mit einem SUV und wurde einen Monat später in Basel verhaftet.
- Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt, und dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Die Ermittlungen waren schwierig, da Zeugen Falschaussagen machten, um den Täter zu decken.