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KitzVenture-Betrugsprozess: Unbedingte Haft und Freispruch

9,75 Prozent Zinsen auf das eigene Investment - das klingt zu gut, um wahr zu sein. Das war es auch im Fall der KitzVenture GmbH. In einem Betrugsprozess fielen am Montag Urteile gegen zwei Verantwortliche - nicht aber wegen der Zinsversprechen.

Der Betrugsprozess gegen zwei Verantwortliche der KitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel hat am Montag am Landesgericht Innsbruck mit einer unbedingten Haftstrafe und einem Freispruch geendet.

Der zweitangeklagte Geschäftsführer Patrick Landrock wurde wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Erstangeklagte wurde hingegen freigesprochen.

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

Letzteres Urteil war bereits rechtskräftig. Den beiden Männern war schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden. Bei der Verleitung von Personen zu einer Veranlagung soll es zu einem Schaden von rund 176.000 Euro gekommen sein.

Die Angeklagten sollen diesbezüglich laut Anklage zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet haben. Von diesem Anklagepunkt wurden beide am Montag am Landesgericht Innsbruck letztlich freigesprochen.

Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit

Verurteilt wurde Landrock hingegen in einem anderen Punkt: Er soll unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro verleitet und diese in Anspruch genommen haben.

ribbon Zusammenfassung
  • 9,75 Prozent Zinsen auf das eigene Investment - das klingt zu gut, um wahr zu sein. Das war es auch im Fall der KitzVenture GmbH.
  • In einem Betrugsprozess fielen am Montag Urteile gegen zwei Verantwortliche - nicht aber wegen der Zinsversprechen.
  • Der zweitangeklagte Geschäftsführer Patrick Landrock wurde wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
  • Er soll unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit Medienunternehmen zu Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro verleitet und diese in Anspruch genommen haben.
  • Der Erstangeklagte wurde hingegen freigesprochen.