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Wann kommt die "doppelte Pension"?

Zweimal im Jahr darf man sich über die "doppelte Pension" freuen. Wann sie auf dem Konto landet und welche Regelungen es sonst noch rund um die Pension gibt, erfahren Sie bei PULS 24.

Pensionen werden in der Regel monatlich ausbezahlt, jeweils im Nachhinein am Ersten des Folgemonats.

Fällt der Auszahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag, landet das Geld spätestens am letzten Werktag davor auf dem Konto der Pensionist:innen.

Sonderzahlungen, umgangssprachlich auch als "doppelte Pension" bekannt, gibt es jeweils im April und Oktober. Die Höhe richtet sich nach jener der Pension.

Besondere Bedingungen oder Voraussetzungen gibt es dafür nicht, auch im Ruhestand kann sich also auf ein "Urlaubsgeld" oder "Weihnachtsgeld" in Form einer 13. beziehungsweise 14. Pension freuen.

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Erste Sonderzahlung kommt anteilsmäßig

Eine gesonderte Regel gibt es lediglich für die erste Pensionssonderzahlung. Diese steht nur anteilsmäßig zu, wenn im jeweiligen Auszahlungsmonat der "doppelten Pension" (also im April oder Oktober) sowie in den letzten 5 Monaten davor nicht durchgängig eine Pension bezogen wurde. 

Die Höhe der Sonderzahlung wird mit jedem Monat, in dem keine Pension bezogen wurde, um ein Sechstel niedriger.

Auszahlungstermin verschoben

Die Auszahlung der 14. Pension erfolgte übrigens nicht immer im Oktober, wie es heute der Fall ist. Der Auszahlungstermin wurde vor einigen Jahren von September auf Oktober verschoben.

Grund dafür war, dass man die Zahlungen besser über das Jahr zu verteilen und einen Abstand von 6 Monaten zwischen den beiden Sonderzahlungen gewährleisten wollte.

Auszahlungsoptionen

Die Pension, ob einfach oder doppelt, kann zum einen auf ein Bankkonto überwiesen werden. Zum anderen ist eine Barauszahlung durch den Briefträger möglich - dafür müssen Pensionist:innen zum Zeitpunkt der Auszahlung jedoch persönlich anwesend sein und einen Ausweis vorweisen können.

Video: Ökonomin Mayrhuber zur Pensionserhöhung

Noch Fragen zur Pension?

Bei Anliegen und Fragen rund um die Pension können sich Österreicher:innen unter anderem an

wenden.

Wer schon vor dem Pensionsantritt wissen will, wie viel Geld einem im Ruhestand insgesamt zusteht, für den bietet etwa die Arbeiterkammer Unterstützung in Form eines Pensionsrechners an.

ribbon Zusammenfassung
  • Zweimal im Jahr kommt die "doppelte Pension".
  • Der Auszahlungstermin der 13. und 14. Pension hat sich vor einigen Jahren verschoben.
  • Nun darf man sich im April und Oktober über eine zusätzliche Pension freuen.
  • Generell werden Pensionen in der Regel monatlich ausbezahlt, jeweils im Nachhinein am Ersten des Folgemonats.