Aufregung um fixes Trinkgeld: Dürfen Lokale das?

Zuerst war es ein Lokal am Wiener Naschmarkt, das für Aufregung sorgte. Dann folgte ein bekannter Würstelstand. In Österreich ist eine Debatte um fixe Servicepauschalen in der Gastro entbrannt. Ist das legal?

Ein Wiener Wirt verrechnet 10 Prozent für Service - zumindest ab einem bestimmten Rechnungsbetrag, wie Café Puls herausfand. Was in Italien oder in den USA selbstverständlich ist, sorgt in Österreich für reichlich Aufregung.

"Nicht gerecht"

Nicht bei allen Kund:innen stößt das auf Vorgehen Verständnis: Automatisch sei das "nicht gerecht", sagt am Wiener Naschmarkt ein Passant. Ein anderer meint, er würde ja Trinkgeld geben, aber eben "für die Leistung". Nur eine Frau merkt an, dass eben nicht alle Trinkgeld gegen würden, daher sei die Pauschale gerechtfertigt. 

Der Nobel-Stehimbiss vor der Wiener Albertina rechtfertigt sein Vorgehen in der "Krone" ebenfalls mit diesem Argument: Die Gäste würden freiwillig zu wenig Trinkgeld geben. 

Eins steht fest: Legal ist das Vorgehen der Gastronomen grundsätzlich. Die Servicepauschale muss aber für Kunden vorab wahrnehmbar sein - es muss also in der Speisekarte stehen, wie Mario Pulker, Sprecher der Branche in der Wirtschaftskammer gegenüber Café Puls erklärt. Auch fix sei laut Pulker, dass man die Pauschale nicht begleichen muss, wenn man nicht einverstanden ist - und sie etwa zu hoch finde. "Trinkgeld ist und bleibt freiwillig". 

Viele Gastronomen werden vermutlich ohnehin nicht auf dieses Modell setzen: Eine Servicepauschale muss besteuert werden, herkömmliches Trinkgeld nicht. 

Debatte um geringe Löhne

Rund um die Servicepauschale ist aber noch eine ganz andere Debatte entbrannt. Denn das Trinkgeld gilt in der Gastro für viele Beschäftigte als Entschädigung für schlechte Bezahlung. Sollten wegen der Teuerung - oder warum auch immer - weniger Leute freiwillig Trinkgeld gegen, müsse man eben eine Pauschale verlangen, so das Argument von manchen Gastronomen. 

Ihnen wird angesichts der Debatte nun vorgeworfen, sie sollten doch ihre Mitarbeiter:innen gleich ordentlich bezahlen, dann wären sie nicht aufs Trinkgeld angewiesen. Das will Gastro-Sprecher Pulker so natürlich nicht stehen lassen: Man habe schließlich Kollektivverträge. Doch darin ist in der Gastro ein Lohn von nur 1.800 Euro brutto festgelegt. 

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  • Zuerst war es ein Lokal am Wiener Naschmarkt, das für Aufregung sorgte. Dann folgte ein bekannter Würstelstand.
  • In Österreich ist eine Debatte um fixe Servicepauschalen in der Gastro entbrannt. Ist das legal?