Weiter keine Abschiebungen nach Syrien
Österreich schiebt weiterhin nicht nach Syrien ab. Eine neue Bewertung werde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stattfinden, "sobald es zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der Lage in Syrien kommt", teilte das Innenministerium der APA auf Anfrage mit. Dies werde "in enger Abstimmung mit europäischen Partnern" erfolgen. Während etwa auch Deutschland aktuell keine Abschiebungen nach Syrien plant, hat dessen Nachbarland Libanon schon damit begonnen.
"In engem Austausch mit anderen EU-Mitgliedsstaaten"
"Das Ziel besteht darin, eine fundierte Grundlage für Entscheidungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Außerlandesbringung von syrischen Staatsangehörigen im Einklang mit den geltenden Menschenrechtsstandards erfolgt", begründete ein Ministeriumssprecher das Festhalten am Abschiebestopp. Österreich stehe diesbezüglich "in engem Austausch mit anderen EU-Mitgliedsstaaten".
Mehr als zwölf Jahre nach dem Beginn des Bürgerkrieges sitzt der syrische Machthaber Bashar al-Assad wieder im fest im Sattel. Jüngst wurde Syrien auch wieder in die Arabische Liga aufgenommen. In der Türkei, die drei Millionen syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, gibt es starken gesellschaftlichen Druck in Richtung Abschiebungen. In Österreich liegen Syrer weiterhin an der Spitze der Asylstatistik, mit 2.572 Anträgen von Jänner bis März. Auch in der Langzeitstatistik seit 2015 belegen Syrer mit 90.404 Anträgen vor Afghanen (84.803) und Indern (23.683) den ersten Platz.
Aktuell werden in Österreich 62 Prozent der Asylanträge von Syrern positiv entschieden, 21 Prozent negativ oder "sonstig". Allein seit Jahresbeginn gab es 904 negative Asylentscheidungen für Syrer, ist der vorläufigen Asylstatistik für März zu entnehmen. In ihre Heimat abgeschoben werden können Syrer aktuell aber nicht. "Derzeit sind Rückführungen aus Österreich nach Syrien aufgrund der menschenrechtlichen Lage nicht möglich", bestätigte das Innenministerium.
"Änderungen stets einzelfallbezogen"
Es fänden aber Abschiebungen in andere EU-Staaten auf Basis des Dublin-Verfahrens statt. Dieses sieht vor, dass jener EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die betreffende Person erstmals Unionsgebiet betreten hat. Österreich fördere zudem weiterhin eine freiwillige Rückkehr "durch organisatorische Unterstützung und mit Starthilfe".
Grundvoraussetzung für eine zwangsweise Außerlandesbringung sei, "dass eine durchführbare oder rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt", betonte das Innenministerium. Es verwies diesbezüglich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Das BFA beobachte die Rechtsprechung und aktuelle Lage in Syrien kontinuierlich und aktualisiere die für die Asylverfahren relevante Staatendokumentation regelmäßig. "Damit können aktuelle Änderungen stets einzelfallbezogen in jeder Instanz des Verfahrens berücksichtigt werden", hieß es.
Zusammenfassung
- Österreich schiebt weiterhin nicht nach Syrien ab.
- Eine neue Bewertung werde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stattfinden, "sobald es zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der Lage in Syrien kommt", teilte das Innenministerium der APA auf Anfrage mit.
- Dies werde "in enger Abstimmung mit europäischen Partnern" erfolgen. Während etwa auch Deutschland aktuell keine Abschiebungen nach Syrien plant, hat dessen Nachbarland Libanon schon damit begonnen.