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Neue Corona-Verordnung: Doch keine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeheimen

Am Montag soll die Verordnung zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen erlassen werden. Die neuen Regeln sollen dann ab dem 1. Juli gelten, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium.

Unter anderem sollen auch die Vorgaben zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern fallen, bestätigte man Medienberichte. Außerdem wird dort dann nicht mehr eine FFP2-Maske getragen werden müssen, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) reicht.

Die neuen Regelungen umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hat. So soll etwa die Sperrstunde fallen, unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) ist auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. Wegfallen werden - auch im Handel - die Quadratmeter-Regeln.

Weitreichende Erleichterungen kommen bei der Maskenpflicht: Ab 1. Juli kann man auch indoor überall dort ganz auf Masken verzichten, wo "3G" gilt - also in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben (z.B. Fitnessstudios), Sportstätten und bei Veranstaltungen (mit mehr als 100 Personen). In Öffis, Geschäften und Museen (wo "3G" nicht gilt) reicht dann ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz. Ursprünglich war einzig in Pflegeheimen und Spitälern noch eine FFP2-Pflicht geplant, diese wird nun aber durch eine MNS-Pflicht ersetzt.

Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich, inklusive des Gastronomieangebots. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.

Weitere Erleichterungen sollen dann am 22. Juli in Kraft treten. Dann sind etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen geplant sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Montag soll die Verordnung zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen erlassen werden.
  • Die neuen Regeln sollen dann ab dem 1. Juli gelten, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium.
  • Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
  • Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.
  • Unter anderem sollen auch die Vorgaben zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern fallen, bestätigte man Medienberichte. Außerdem wird dort dann nicht mehr eine FFP2-Maske getragen werden müssen, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) reicht.