Mund-Nasen-Schutz oder FFP2? Die Maskenregeln ab Juli
Im Juli wird es in zwei Stationen weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen geben. Die FFP2-Maskenpflicht wird teilweise aufgeweicht und mancherorts durch eine Verpflichtung zum herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz ersetzt. Das gab die Bundesregierung am Donnerstag neben anderen Lockerungen der Corona-Bestimmungen bekannt.
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Ab 1. Juli gilt...
... FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitsbereich, das heißt in Spitälern und Pflegeheimen.
... Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Handel, in Supermärkten, Apotheken, Banken, Postfilialen und in Museen. Dies gilt außerdem auch für alle öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Züge) sowie Bahnhöfe und Flughäfen.
... die 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) für Gastronomie (Bars, Clubs), Freizeit- und Kulturbetriebe (Kinos, Theater, etc. aber ausgenommen Museen), Sportstätten, Schule, Veranstaltungen ab 100 Personen, Fach- und Publikumsmessen sowie Kongresse.
Die Gastronomie ist von der Maskenpflicht befreit, es gilt aber noch die 3-G-Regel und die Registrierungspflicht.
Ab 22. Juli gilt...
... FFP2-Maskenpflicht unverändert in Spitälern und Pflegeheimen.
... Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Banken, Postfilialen) sowie für öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Züge). Der Einzelhandel ist ab sofort von der Maskenpflicht befreit.
... die 3-G-Regel gilt weiterhin in Gastronomie, Freizeitbetrieben, Sportstätten und Schule sowie bei Veranstaltungen.
In der Gastronomie fällt die Registrierungspflicht, die 3-G-Regel gilt aber nach wie vor.
Das sagen die Wiener zu den kommenden Öffnungen
PULS 24 hat sich in Wien umgehört, wie die Wiener die kommenden Öffnungen finden.
Zusammenfassung
- Die strikte FFP2-Maskenpflicht fällt im Juli in Etappen. Hier finden Sie alle Informationen darüber, ab wann wo welche Masken getragen werden müssen.