Härtere Strafen für Online-Kindesmissbrauch
Das haben Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), Justizministerin Alma Zadić und Sozialminister Johannes Rauch (beide Die Grünen) am Mittwoch nach dem Ministerrat bekannt gegeben. Außerdem soll der Opferschutz ausgebaut werden.
"Es ist absolut widerlich und grausam", sagt Raab im Hinblick auf Kindesmissbrauch: "Wir wollen die Kinder stärker schützen und die Täter härter bestrafen." Damit reagiert die türkis-grüne Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von Missbrauchsdarstellungen vor Gericht verantworten muss.. Es sei aber kein Schnellschuss, sondern werde schon seit Monaten ausgearbeitet, betont Sozialminister Johannes Rauch.
Die Strafen für den Besitz von digitalen Missbrauchsdarstellung Minderjähriger werden deutlich erhöht. Bisher gab es für den Besitz pornografischer Darstellungen einer mündigen, minderjährigen Person (als zwischen 14 und 18 Jahren) bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt verdoppelt. Bei Abbildungen einer unmündigen, minderjährigen Person (unter 14 Jahren) drohen in Zukunft drei statt nur zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Wer eine "Vielzahl an Darstellungen" besitzt, muss in Zukunft mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Wie viel eine "Vielzahl" ist, müsse noch konkretisiert werden.
Zadic hob auch hervor, dass man die Begriffe im Gesetz ändere, denn "Kinderpornografie" sei "verharmlosend". Es gehe hier nicht um "Kinderpornografie", erklärte auch Raab, es handle sich nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern es gehe immer um die Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Jeder, der sich das anschaue, nehme in Kauf, dass Kinder missbraucht und vergewaltigt werden.
Opferschutz soll in den Fokus rücken
"Wir als Gesellschaft müssen hier etwas dagegen tun. Denn sie richten sich gegen die Schwächsten", so Justizministerin Alma Zadić: "Kein Kind darf Opfer von sexueller Gewalt werden."
Nach internationalen Standards werden verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen eingeführt, nicht aber in Kindergärten oder in Vereinen. Familienministerin Raab betont, dass man versuche, die Regelung so breit wie möglich auszuweiten. Dazu brauche man aber auch die Unterstützung der Bundesländer. Der Umfang dürfte also noch nicht feststehen.
Es werde zudem ein Gütesiegel geschaffen, um gut umgesetzte Kinderschutzkonzepte von Vereinen zu zertifizieren, die mit Kindern gemeinsam arbeiten. Damit sei es für die Eltern einfach und transparent nachvollziehbar, dass Maßnahmen zum Schutz ihrer Kinder getroffen werden, so die Justizministerin.
Geplant ist zudem eine ressortübergreifende Kinderschutzkampagne, hob Jugendstaatsekretärin Claudia Plakolm hervor, die das Wissen und Bewusstsein von Kindern stärken und ihnen zeigen soll, wo sie Hilfe bekommen. Kinder müssten wissen, was ihre Rechte sind und was ein Übergriff ist, und an wen sie sich wenden können, erklärte Zadić. Zur Hilfe und Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch sollen etwa die Familienberatungsstellen weitere drei Millionen Euro bekommen.
Verbessern will die Regierung die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die Experten in Landeskriminalämtern sollen aufgestockt werden, aber auch in den Regionen. Das Cyberkompetenzzentrum im Bundeskriminalamt soll ebenfalls gestärkt werden.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat sich auf höhere Strafen geeinigt, wenn es um digitale Missbrauchsdarstellungen von Kindern geht. Das Strafmaß wird deutlich erhöht.
- Wer eine "Vielzahl an Darstellungen" besitzt, muss in Zukunft mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
- Nach internationalen Standards werden verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen eingeführt.