Aufregung über Taliban-Interview: Abschiebungen laut Nowak nicht zulässig
Auch wenn Taliban-Sprecher angeblich zusagen würden, abgeschobene, möglicherweise straffällige Afghanen aufzunehmen und vor ein Gericht stellen zu wollen: Abschiebungen in das von den Radikalislamisten übernommene Land sind nicht zulässig. Sie wären eine klare Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), betonte der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak (Universität Wien) am Dienstag. Die Diskussion darüber sei unsinnig, denn "jetzt geht es darum, gefährdete Menschen heraus zu bekommen".
Die von den Taliban angewandte - und von ihnen extrem strikt ausgelegte - Scharia stehe in klarem Widerspruch zum Artikel 3 der EMRK, wonach "niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden" darf, erläuterte Nowak im Gespräch mit der APA. Denn sie sehe unmenschliche Strafen wie Amputationen oder gar Todesstrafe vor - und lasse alle rechtsstaatlichen Standards vermissen.
Nehammer: Abschiebungen nur, wenn rechtlich möglich
Jetzt überhaupt über Abschiebungen nachzudenken sei "völlig absurd" - und diene nur der Ablenkung. Die Zahl der Afghanen in österreichischer Schubhaft sei gering - und sie müssten eigentlich sofort freigelassen werden. Denn angesichts der unmöglichen Rückführung in ihre Heimat werde hier de facto eine - gesetzlich nicht erlaubte - Sicherungshaft angewandt, merkte Nowak an.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte, nur dann abzuschieben, wenn es "die rechtlichen Möglichkeiten hergeben". "Abschiebungen richten sich immer nach einem ganz klaren gesetzlichen und rechtlichen Reglement: Immer anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention, anhand der europäischen Gesetze, wenn diese das Abschieben möglich machen, dann schieben wir ab, wenn sie es nicht möglich machen, dann können wir nicht abschieben", sagte Nehammer im Vorfeld eines Sondertreffens der EU-Innenminister am Dienstag in Brüssel. Eine Aufnahme von Afghanen über das sogenannte Resettlement-Programm (Umsiedelung von Geflüchteten) lehnte er erneut ab.
Dass derzeit Abschiebungen nach Afghanistan nicht zulässig sind, ging vor zwei Wochen auch aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervor.
Umstrittenes Interview
Auslöser der abermaligen Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan ist ein Interview, das in der "Kronen Zeitung" veröffentlicht wurde. Darin wird Zabihullah Mujahid, der offizielle Sprecher der Taliban, zitiert. Er soll gesagt haben, dass die Taliban nicht asylberechtigte Personen aus Deutschland oder Österreich aufnehmen würden. "Ja. Sie würden einem Gericht vorgestellt werden. Das Gericht muss entscheiden, wie es mit ihnen weitergeht", soll Mujahid gesagt haben.
Das Interview für die "Krone" soll der nicht ganz unumstrittene Journalist Shams Ul-Haq geführt haben. Dem Journalisten wurde schon bei früheren Recherchen vorgeworfen, nicht transparent genug vorgegangen zu sein, wie etwa "Deutschlandfunk" berichtete. Er bestritt die Vorwürfe.
Statement der "Krone"
Die "Krone" veröffentlichte zu dem Interview folgendes Statement: "Darf man, soll man ein Interview mit einem Taliban bringen? Wir sind der Meinung: ja. Sofern die Einordnung stimmt. Die Antworten von Zabihullah Mujahid spiegeln in keinster Weise die Meinung der "Krone" wider. Es bleibt auch explizit festzuhalten, dass Österreich - auch wenn es die Taliban anbieten - momentan nicht abschieben kann. Und sollte den Betroffenen in Afghanistan der Tod drohen, auch nicht abschieben soll. Zabihullah Mujahid ist der Sprecher der Taliban. Der Journalist Shams Ul-Haq traf ihn unter widrigsten Umständen in Kabul zum Interview und stellte kritische Fragen - auch aus der "Krone"-Redaktion. Mujahid beschwichtigt und relativiert. Es ist von globalem Interesse, was die Taliban vorhaben. Um mehr zu wissen, hat Ul-Haq für uns dieses Interview geführt. - Die Redaktion"
Zusammenfassung
- Auch wenn Taliban-Sprecher angeblich sagen würden, abgeschobene, möglicherweise straffällige Afghanen aufzunehmen und vor ein Gericht stellen zu wollen: Abschiebungen in das von den Radikalislamisten übernommene Land sind nicht zulässig.
- Sie wären eine klare Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, betonte der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak (Universität Wien) am Dienstag.
- Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte am Dienstag, nur dann abzuschieben, wenn es "die rechtlichen Möglichkeiten hergeben".
- Auslöser der abermaligen Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan ist ein Interview, das in der "Kronen Zeitung" veröffentlicht wurde.
- Das Interview für die "Krone" soll der nicht ganz unumstrittene Journalist Shams Ul-Haq geführt haben. Dem Journalisten wurde schon bei früheren Recherchen vorgeworfen, nicht transparent genug vorgegangen zu sein.