APA/APA/dpa/Swen Pförtner

Verurteilter Missbrauchstäter arbeitete mit Jugendlichen - Freispruch

Nach PULS 24 Recherchen über einen verurteilten Missbrauchstäter, der trotz Tätigkeitsverbots Kurse in einer Einrichtung für junge Menschen abhielt, fand am Mittwoch in Neunkirchen ein Prozess statt. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

Wegen monatelangen schweren sexuellen Missbrauchs sowie Anfertigung von Missbrauchsdarstellungen einer 13-jährigen Schülerin war ein heute 42-jähriger Mittelschullehrer 2017 am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden. Das Gericht erlegte ihm damals neben einer zweijährigen Gefängnisstrafe auch ein Tätigkeitsverbot auf, das ihm jegliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbietet.

Die Gefängnisstrafe hat er abgesessen. Wie PULS 24 Recherchen ergaben, gab der Verurteilte im Bezirk Neunkirchen Kunst-Kurse und Workshops in einer Einrichtung für vulnerable Jugendliche ab 14 Jahren. Die Behörden wurden durch die Berichterstattung aktiv. Am Mittwoch wurde der 42-Jährige am Bezirksgericht Neunkirchen trotzdem freigesprochen.

Ex-Lehrer behauptet, er habe es nicht besser gewusst

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe geglaubt, die Kurse würden nicht unter das Tätigkeitsverbot fallen. Mindestens zwei Minderjährige nahmen daran teil.

Er hat nach Absitzen seiner Strafe seinen Namen geändert. Dass seine frühere Verurteilung dadurch nicht im Strafregisterauszug aufschien, sei ihm nicht bewusst gewesen, behauptete er.

"Kein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot"

Thomas Trnka, Anwalt des Angeklagten, spricht mit PULS 24 über seinen Mandanten.

Einrichtungsleiterin ist Schwester der Lebensgefährtin

Befragt wurde vor Gericht auch die Leiterin der Einrichtung. Bei ihr handelt es sich um die Schwester der Lebensgefährtin des 42-Jährigen. Sie betonte in ihrer Aussage - wie bereits seinerzeit in ihrer Stellungnahme gegenüber PULS 24 - dass sie nicht vom Tätigkeitsverbot des Angeklagten gewusst habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen monatelangen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Schülerin war ein Mittelschullehrer 2017 zu Haft und einem Tätigkeitsverbot verurteilt worden.
  • Wie PULS 24 Recherchen ergaben, gab der Verurteilte im Bezirk Neunkirchen Kunst-Kurse und Workshops in einer Einrichtung für vulnerable Jugendliche ab 14 Jahren.
  • Trotzdem wurde er am Mittwoch vom Bezirksgericht Neunkirchen - nicht rechtskräftig - freigesprochen.
  • Der 42-Jährige selbst behauptete vor Gericht, er habe geglaubt, die Kurse würden nicht unter das Tätigkeitsverbot fallen.
  • Dass seine frühere Verurteilung durch eine Namensänderung nicht im Strafregisterauszug aufschien, sei ihm nicht bewusst gewesen, behauptete er.