Toter Bub in Tiroler Ache: U-Haft über Vater erneut verlängert
Dies teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Die U-Haft war am vergangenen Freitag ein weiteres Mal wegen Tatbegehungsgefahr verlängert worden. Die nächste Haftprüfung findet in zwei Monaten statt.
Verdächtiger weiter in U-Haft
Wann das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu seinem Abschluss kommt, war indes vorerst unklar. Im Frühsommer hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa eine Grundrechtsbeschwerde des damaligen Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen.
Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der 38-Jährige weiter in U-Haft bleiben muss. Die Grundrechtsbeschwerde richtete sich gegen die vom Gericht angeführten Haftgründe.
Der OGH wies dies jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei "nicht willkürlich", vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden.
Albert Heiss als neuer Rechtsbeistand
Der Verdächtige hat inzwischen einen neuen Rechtsbeistand, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtete. Und dieser ist in Tirol alles andere als ein Unbekannter: Es handelt sich um den erfahrenen Innsbrucker Strafverteidiger Albert Heiss.
Vater soll Buben getötet haben
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann sollte demnach in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein.
Danach sollte der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der Vater ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen.
Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
Zusammenfassung
- Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater weiter in Untersuchungshaft bleiben.
- Die U-Haft war am vergangenen Freitag ein weiteres Mal wegen Tatbegehungsgefahr verlängert worden.
- Die nächste Haftprüfung findet in zwei Monaten statt.