Toter Bub in Ache: Vater legte Beschwerde gegen U-Haft ein
Über diese wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) entscheiden, teilte sein Anwalt am Dienstag mit. Das Gesetz sehe vor, dass eine Beschwerde eine Haftfrist von einem Monat auslöse.
Bis dahin wird es daher auch keine Haftprüfungsverhandlung geben, so der Jurist. Eine solche war ursprünglich für kommende Woche vorgesehen gewesen, weil normalerweise eine Zwei-Wochen-Frist nach Verhängung der U-Haft bis zur nächsten Prüfung vorgesehen ist. Indes betonte der Verteidiger einmal mehr, dass sein Mandant seinen Buben "selbstverständlich nicht" umgebracht habe.
Ursprünglich von Raubüberfall ausgegangen
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
Zusammenfassung
- Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache aufgefunden worden war, hat der dringend tatverdächtige 38-jährige Vater Beschwerde gegen die in der vergangenen Woche verhängte Untersuchungshaft eingelegt.