Toter Bub in Ache: Mordverdächtiger Vater bleibt weiter in U-Haft
Die U-Haft gegen den 38-jährigen Vater des ertrunkene Buben wurde wegen Tatbegehungsgefahr verlängert, teilte das Innsbrucker Landesgericht am Montag mit. Die nächste Haftprüfung findet in zwei Monaten statt.
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann hatte angegeben, in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden zu sein. Danach sollte der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.
Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll seinen eigenen Sohn getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
OGH wies Kritik von Verteidiger zurück
Zuletzt hatte in der Causa der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der Mann weiter in U-Haft bleiben muss. Die Grundrechtsbeschwerde richtete sich gegen die vom Gericht angeführten Haftgründe.
Der OGH wies dies jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei "nicht willkürlich", vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden. Mediale Berichte, wonach sich der Oberste Gerichtshof in irgendeiner Art und Weise inhaltlich mit dem Fall befasst und darüber geurteilt habe, seien nicht zutreffend, stellte ein Sprecher des Höchstgerichts gegenüber der APA klar und verwies auf die geltende Rechtsordnung.
Zusammenfassung
- Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater weiter in Untersuchungshaft bleiben.
- Die U-Haft gegen den 38-Jährigen wurde wegen Tatbegehungsgefahr verlängert, teilte das Innsbrucker Landesgericht am Montag mit.
- Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben.