Walijewa will in Doping-Affäre B-Probe öffnen lassen
In ihrer Verteidigung verwiesen Walijewas Rechtsbeistände auf die "extrem niedrige Konzentration" des gemäß Anti-Doping-Regeln verbotenen Herzmittels Trimetazidin, das in der A-Probe nachgewiesen worden war. Bei Dopingkontrollen geben Athleten Urin ab, der zu zwei Dritteln in eine A-Probenflasche gefüllt wird. Der Rest bildet die B-Probe.
Detailliert ist in dem Urteil der Versuch der Anwälte nachzulesen, den positiven Test mit dem Kontakt Walijewas zu ihrem herzkranken Großvater zu begründen. Dabei sei die verbotene Substanz durch eine Verunreinigung unabsichtlich in den Körper der Athletin gekommen.
Walijewas Opa habe sie oft zum Training gefahren und viel Zeit mit ihr verbracht. Nach einer Herztransplantation nehme er regelmäßig Trimetazidin ein und trage die Medizin meist bei sich. Als Beweismittel diente auch ein Video, das den Großvater in seinem Auto mit einer Packung des Medikaments zeigen soll.
Für die Welt-Anti-Doping-Agentur ist die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs ein "gefährlicher Präzedenzfall". Die WADA wirft den Sportrichtern vor, die "unmissverständlichen Bestimmungen" des WADA-Kodex bei der Aufhebung einer vorläufigen Suspendierung ignoriert zu haben, hieß es in der Stellungnahme zu der am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung.
Der positive Dopingtest der 15 Jahre alten Eiskunstlauf-Europameisterin aus Russland vom 25. Dezember war erst während der Winterspiele in Peking bekannt geworden. Die Ad-hoc-Kammer des CAS entschied dennoch, mit Blick auf ihren Status als Minderjährige und das nicht abgeschlossene Dopingverfahren einen Start im olympischen Damen-Einzel zu erlauben. Walijewa verpasste nach dem Doping-Wirbel mit einer fehlerhaften Kür am Donnerstag als Vierte eine Medaille.
Es sei "überraschend" und für die WADA sehr "besorgniserregend", dass ein CAS-Gremium es für angebracht hält, "von den klaren Bestimmungen des Codes abzuweichen", hieß es in der Mitteilung. Schließlich habe der Code über einen Zeitraum von zwei Jahren drei Konsultationsphasen unter Einbeziehung aller Anti-Doping-Akteure durchlaufen. Im November 2019 sei er einstimmig angenommen worden. Die WADA hoffe und erwarte, dass der CAS-Entscheid von Peking "von künftigen CAS-Panels korrigiert wird".
Zusammenfassung
- In der Doping-Affäre um Kamila Walijewa will die russische Eiskunstläuferin mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen.
- Die 15-Jährige werde die Untersuchung der B-Probe beantragen, da unter anderem ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Dopingtests vorgelegen haben könne, erklärten Walijewas Anwälte.
- Die WADA hoffe und erwarte, dass der CAS-Entscheid von Peking "von künftigen CAS-Panels korrigiert wird".