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Verdacht auf Amtsmissbrauch: WKStA will gegen Wöginger ermitteln

ÖVP-Klubchef August Wöginger ist mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt.

Es geht um den Verdacht auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch bei der Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau im Jahr 2017. Wöginger betonte in einer Stellungnahme, "zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission" genommen zu haben.

Die WKStA bestätigte Montagvormittag auf APA-Anfrage das Auslieferungsbegehr an den Nationalrat. Die Staatsanwaltschaft will wegen des Verdachts auf "Bestimmung zum Amtsmissbrauch" gegen Wöginger ermitteln.

Erich Vogl, Journalist bei der "Kronen Zeitung" spricht im Interview mit PULS 24 über die Vorwürfe gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Vorstand des Finanzamts

Bei den Vorwürfen geht es um die Bestellung eines Bürgermeisters aus Wögingers Region zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding. Laut dem Auslieferungsersuchen, das der APA vorliegt, wird auch gegen vier Mitglieder der damaligen Begutachtungskommission ermittelt. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, aus "parteipolitischen und somit sachfremden Motiven" den Bürgermeister als bestgeeigneten Bewerber gereiht zu haben und damit eine andere Bewerberin "aufgrund ihrer Weltanschauung" diskriminiert zu haben.

Wöginger soll demnach als Abgeordneter beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit interveniert und "seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck" verliehen haben.

Grundlage für die Vorwürfe gegen den nunmehrigen Klubchef sind offenbar Chats zwischen Schmid und Wöginger. Laut jenen Ausschnitten, die der APA vorliegen, bat Schmid ein Mal um Rückruf in der Sache, außerdem schrieb Schmid im Frühjahr 2017 an Wöginger: "Wir haben es geschafft (...) Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger fand das "echt super", zeigte sich "total happy" und bedankte sich bei Schmid. "Kein Thema - freue mich auch dass das geklappt hat!", antwortete Schmid.

Wöginger bestreitet Vorwürfe

"Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist", betonte Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme. Er habe den Bürgermeister "stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten". Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weist der Klubchef zurück: "Die anderen Bewerber kenne ich nicht und ich habe auch zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen."

Ob Wöginger tatsächlich "ausgeliefert" wird, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrates. Dort werde "nach klaren juristischen Kriterien vorgegangen, um festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist", meinte Wöginger, "dem werde ich nicht vorgreifen".

Postenbesetzung bekämpft

Abgeordnete dürfen ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht. "Fallbezogen liegen angesichts dieser Rechtslage Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten August Wöginger vor, weil Gegenstand des zu prüfenden Verdachts gerade eine politische Intervention ist", schreibt die Staatsanwaltschaft selbst in dem Ersuchen. "Aus Sicht der WKStA kann daher nicht von einem offensichtlich mangelnden Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gesprochen werden."

Die damals nicht zum Zug gekommene Bewerberin hat die Postenbesetzung juristisch bekämpft und laut "Kronen Zeitung" Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Sie bekam unter anderem Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung wegen Diskriminierung zugesprochen.

Immunitätsausschuss entscheidet

Wie sich die ÖVP im Immunitätsausschuss verhalten wird, ist noch offen, hieß es seitens des Klubs zur APA. Die Grünen prüfen das Begehr laut "Ö1" noch. Christian Hafenecker, FPÖ-Fraktionsvorsitzender im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, sprach sich in einer Aussendung für die Auslieferung Wögingers aus, um die Vorwürfe aufklären zu können. "Wo Thomas Schmid und das Finanzministerium draufstehen, ist meistens ÖVP-Korruption drinnen."

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim wollte den Beratungen im roten Klub nicht vorgreifen, meinte aber gegenüber Ö1, dass ihre Fraktion bei Korruptionsvorwürfen einer Aufhebung der Immunität immer zugestimmt habe. NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos geht auch davon aus, dass die Pinken einer Aufhebung zustimmen, denn er sieht keinen Zusammenhang mit dem politischen Mandat Wögingers.

Parlamentsexperte Werner Zögernitz - er war früher auch Klubdirektor der ÖVP - sieht dagegen durchaus einen Zusammenhang mit Wögingers Tätigkeit als Parlamentarier und würde empfehlen, ihn nicht auszuliefern, wie er "Ö1" sagte. Zögernitz verwies auch darauf, dass in diesem Fall keine Frist verjähren würde, und sobald Wöginger nicht mehr im Nationalrat vertreten sei, könnte er weiter verfolgt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ersucht deswegen den Nationalrat um Auslieferung von ÖVP-Klubchef August Wöginger.
  • Nach Altkanzler Sebastian Kurz und Ex-Finanzministern Gernot Blümel ist nun mit August Wöginger der nächste prominente ÖVP-Politiker ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten.
  • r wird der Anstiftung zum Amtsmissbrauch verdächtigt, ein entsprechendes Auslieferungsbegehren ging vergangene Woche im Parlament ein, berichtet der "Standard". 
  • Im Fokus steht die Besetzung eines Finanzamts in Oberösterreich.
  • Die WKStA vermutet, dass Wöginger hier bei Thomas Schmid, damals Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzressort, interveniert und laut WKStA "seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck" verliehen haben soll.
  • Das wertet die Staatsanwaltschaft als Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Es gilt die Unschuldsvermutung.