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Verfassungsjurist sieht Chancen bei Anfechtung von Mikl-Leitner-Wahl

Laut Verfassungsjurist Karl Stöger ist rechtlich unklar, ob die Wahl Mikl-Leitners zur Landeshauptfrau und Udo Landbauers zu ihrem Stellvertreter verfassungskonform war. Zunächst müsste aber geklagt werden und dann der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Die SPÖ prüft weitere Schritte.

"Das wäre eine Frage, die der Verfassungsgerichtshof klären müsste", sagt Verfassungsjurist Karl Stöger von der Uni Wien zum "Standard". Laut dem Juristen ist unklar, ob das Prozedere von ÖVP und FPÖ im Landtag rechtens war. 

Zur Erinnerung: Die FPÖ hatte während des Wahlkampfes versprochen, Johanna Mikl-Leitner nicht zur Landeshauptfrau machen zu wollen. Regieren wollten die Blauen dann aber doch mit der ÖVP. Die FPÖ stimmte im Landtag ungültig, somit reichten die Stimmen der ÖVP aus, um Mikl-Leitner ins Amt zu heben. Auch Udo Landbauers Position als Vizelandeshauptfrau wurde nur mit ungültigen Stimmen ermöglicht. 

Unklare Regelung

Jurist Stöger glaubt, dass diese Prozedere nicht ausgereicht haben könnte, wie er dem "Standard" sagte. "Die Landesverfassung sieht bei der Wahl der Landesräte vor, dass leere Stimmzettel 'außer Betracht' bleiben. Bei der Wahl zur Landeshauptfrau und ihren Stellvertretern fehlt diese Anordnung".

Die Landesverfassung könne laut Stöger auf zwei Arten gelesen werden: Wenn ungültige Stimmen bei Landesräten ausgeschlossen sind, könnte das auch für höhergestellte Regierungsmitglieder gelten. Oder: Weil die Verfassung diese Regelung nur bei den Landesräten explizit vorsieht, gilt sie bei der Landeshauptfrau gerade deswegen nicht.

Wie Stöger im "Standard" sagt, müsste darüber der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden. Dazu müsste etwa die Opposition eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Sollte das Höchstgericht entscheiden, würden Mikl-Leitner und Landbauer aus dem Amt scheiden. Der Landtag müsste für Neuwahlen der Landeshauptfrau sorgen, schreibt der "Standard". 

Die ÖVP Niederösterreich sieht das naturgemäß anders: "Die Rechtslage und die Auslegung der Landtagsdirektion ist in dieser Frage völlig eindeutig", betonte Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner.

SPÖ prüft weitere Schritte

"Wir haben immer gesagt: Wenn eine Koalition mit einem Wortbruch beginnt, dann wird sie nicht gut enden. Der Pakt aus ÖVP und FPÖ steht in jeder Hinsicht auf wackeligen Beinen", teilte SPÖ-NÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Zwander auf Anfrage mit. Weitere mögliche Schritte würden geprüft. Die Grünen fordern erneut die Abschaffung des Proporzes, "um für transparente und klare Verhältnisse zu sorgen". "Solche Diskussionen entstehen aufgrund des undurchsichtigen Proporzsystems in Niederösterreich", teilten die Grünen NÖ auf Anfrage mit. 

NEOS stehen einer möglichen Verfassungsbeschwerde offen gegenüber. "Ein Rechtsstaat profitiert von Klarheit, die es bei der Wahl der Landeshauptfrau aber nicht gegeben hat. Insofern ist es zu begrüßen, wenn der VfGH zur Klärung herangezogen wird", teilte NEOS-Landessprecherin Indra Collini mit. Die Pinken werden morgen über die weitere Vorgangsweise beraten.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut Verfassungsjurist Karl Stöger ist rechtlich unklar, ob die Wahl Mikl-Leitners zur Landeshauptfrau und Udo Landbauers zu ihrem Stellvertreter verfassungskonform war.
  • Zunächst müsste aber geklagt werden und dann der Verfassungsgerichtshof entscheiden.