Planungen für Behörde zur Untersuchung von Polizeigewalt
Mit diversen Vorfällen bei Demonstrationen am 1. Mai ist die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Einsätzen der Polizei wieder aufgeflammt - auch weil Beschwerden gegen das Verhalten von Polizisten nur selten zu Verurteilungen führen. Im Regierungsprogramm wurde eine eigene Behörde zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamte angekündigt. Beratungen dazu laufen.
Das türkis-grüne Regierungsprogramm enthielt eine Idee für diese Behörde zur Untersuchung von Vorwürfen gegen die Polizei. Unter dem Titel "Gute Rahmenbedingungen für eine moderne Polizei" ist dort von einer eigenen Behörde die Rede, die bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamte "konsequente und unabhängige" Ermittlungen führen soll - "in multiprofessioneller Zusammensetzung", wie es heißt. Angedacht wurde im Koalitionspakt, dass diese Behörde "sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist".
Dem Vernehmen nach gibt es bereits erste Pläne für diese Behörde, die Beratungen laufen. Angeblich soll das Projekt Anfang September vorgestellt werden. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper von März heißt es, dass zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle projektmäßig ein umsetzungsfähiges Konzept bis Herbst 2020 beauftragt wurde. "Die Einbindung externer Expertise ist angedacht", lautet Nehammers Antwort weiter. Konkrete Gespräche mit betroffenen Organisationen, Stellen oder Personen seien aber erst zu führen, hieß es im März.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte die Behörde schon bei der Ankündigung im Regierungsprogramm begrüßt. "Wir beobachten die Pläne und nächsten Schritte zur Einrichtung der unabhängigen Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt in Österreich genau", hieß es nun aus dem Büro der NGO, die zugleich einige Forderungen auf den Tisch legte.
Amnesty verlangt die Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Beschwerdemechanismus zur Untersuchung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie von Misshandlungen durch die Polizei. Die Umsetzung müsste internationalen völkerrechtlichen Kriterien entsprechen sowie eine wirksame Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess der Errichtung aufweisen, fordert die Organisation. Zudem müsse sichergestellt werden, dass dieser Mechanismus außerhalb der Weisungsbefugnis des Innenministers steht.
Details wie dieses liegen bisher im Dunkeln. Ob die Mitarbeiter der Behörde direkt aus der Polizei rekrutiert werden oder ob externe Mitarbeiter nachträglich mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden sollen, ist ebenfalls unklar.
Hermann Greylinger, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, sagte im Gespräch mit der APA, dass die Personalvertretung erst eingebunden werde, wenn das Projekt vorgestellt wird. Sollten sich aus der Ermittlungsstelle Nachteile für Bedienstete ergeben, werde es seinerseits Einwände geben, kündigte er an. Er ist der Meinung, dass Mitarbeiter dieser Behörde auf jeden Fall aus der Polizei kommen sollten. "Wenn das nicht so ist, werden wir das Wort erheben", so Greylinger.
Amnesty verweist diesbezüglich auf Gremien der Vereinten Nationen und des Europarates, die einige Kriterien als wesentliche Erfordernisse an eine effektive Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen festgelegt haben. Dazu gehört in erster Linie, dass die Ermittlungen unabhängig sein müssen. Zwischen den ermittelnden Beamten und den beschuldigten Polizisten dürfe keine institutionelle oder hierarchische Verbindung bestehen. Weiters brauche es ein bestimmtes Maß an öffentlicher Kontrolle über die Ermittlungen, Verfahrensabläufe sollten offen und transparent ablaufen. Damit solle vor allem der drohenden permanenten Straflosigkeit von Polizeigewalt und damit der versteckten Akzeptanz dieser Praxis entgegengewirkt werden, schreibt Amnesty mit Verweis auf die genannten Institutionen.
Zusammenfassung
- Mit diversen Vorfällen bei Demonstrationen am 1. Mai ist die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Einsätzen der Polizei wieder aufgeflammt - auch weil Beschwerden gegen das Verhalten von Polizisten nur selten zu Verurteilungen führen.
- Im Regierungsprogramm wurde eine eigene Behörde zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamte angekündigt.
- Beratungen dazu laufen.
- Details wie dieses liegen bisher im Dunkeln.