ÖVP-Ermittlungen: Bericht zeigt Meldelücken bei Inseraten
In den regelmäßig veröffentlichten Transparenzmeldungen scheinen nämlich niedrigere Inseratenkosten aus als im Bericht des Ministeriums. Der Großteil der Differenz entfällt zwar auf die in den Transparenzmeldungen nicht enthaltenen Steuern. Aber selbst inklusive dieser Summen bleiben Meldelücken von bis zu 556.000 Euro jährlich.
Grundsätzlich müssen Bund, Länder, Sozialversicherungen sowie die Kammern und die größeren Gemeinden alle drei Monate ihre Inseratenausgaben melden. Veröffentlicht werden sie dann über die Kommunikationsbehörde KommAustria.
Unterschiedliche Summen
Allerdings sind die veröffentlichten Summen deutlich geringer als die tatsächlichen Ausgaben, wie auch der Revisionsbericht des Finanzministeriums zeigt. So scheinen in den von der KommAustria veröffentlichten Daten des Finanzministeriums für 2018 7,2 Mio. Euro, für 2019 7,3 und für 2020 8,9 Mio. Euro an Inseratenkosten auf. Tatsächlich waren es laut Revisionsbericht allerdings um mehr als zwei Mio. Euro jährlich mehr - nämlich 9,7 Mio. Euro, 9,6 und 11,6 Mio. Euro.
Ein Großteil des Unterschiedes lässt sich dadurch erklären, dass die Meldungen bei der KommAustria keine Steuern enthalten. Die fünfprozentige Werbeabgabe und 20 Prozent Mehrwertsteuer müssen also noch addiert werden, wie auch das Finanzministerium auf APA-Anfrage erklärte. Damit bleibt über die drei Jahre gerechnet aber immer noch eine "Meldelücke" von 1,3 Mio. Euro übrig.
Diese könnte, wie ein Sprecher der KommAustria erklärte, dadurch entstehen, dass das Medientransparenzgesetz nicht alle Werbekosten erfasst. Nicht gemeldet werden müssen nämlich Inserate, die weniger als 5.000 Euro kosten ("Bagatellgrenze") sowie Inserate in Sonderpublikationen, die weniger als vier Mal jährlich erscheinen.
Rechnungshof kritisierte Bagatellgrenze
Immerhin beträgt die durch Hinzurechnung der Steuern nicht erklärbare Lücke im Fall des Finanzministeriums aber nur zwischen vier und acht Prozent der jährlichen Werbekosten. 2015 hatte der Rechnungshof festgestellt, dass bei mehreren Prüfungen in Bund, Ländern und Gemeinden ein Drittel bis die Hälfte der Werbemaßnahmen unter die Bagatellgrenze fielen. Der Rechnungshof forderte damals, die Höhe der Bagatellgrenze zu überdenken und auch Tochterunternehmen der Kammern sowie Staatsfirmen mit Sitz im Ausland in die Meldepflicht einzubeziehen.
Zusammenfassung
- Der Revisionsbericht des Finanzministeriums zur ÖVP-Inseratenaffäre zeigt einmal mehr die Meldelücken bei den staatlichen Werbeausgaben auf.
- In den regelmäßig veröffentlichten Transparenzmeldungen scheinen nämlich niedrigere Inseratenkosten aus als im Bericht des Ministeriums.
- Der Großteil der Differenz entfällt zwar auf die in den Transparenzmeldungen nicht enthaltenen Steuern.
- Damit bleibt über die drei Jahre gerechnet aber immer noch eine "Meldelücke" von 1,3 Mio. Euro übrig.