Einige Grenzübergänge im Burgenland nach Ungarn teils offen
Die Landespolizeidirektion Burgenland hat am Montag Details zu den Grenzschließungen bzw. Einreisebeschränkungen nach Ungarn bekannt gegeben, die am Dienstag in Kraft treten. Sieben Grenzübergänge bleiben rund um die Uhr und drei weitere tagsüber geöffnet. Internationaler Personen- und Gütertransitverkehr ist ausschließlich über den Autobahngrenzübergang Nickelsdorf (Ostautobahn A4) möglich.
Von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sind neben Nickelsdorf A4 (Bezirk Neusiedl am See) weiters die Übergänge Pamhagen, Klingenbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung), Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) sowie Rattersdorf, Schachendorf (Bezirk Oberwart) und Heiligenkreuz (Bezirk Jennersdorf). In St. Margarethen (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) ist der Grenzübergang von 5.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet, in Andau (Bezirk Mattersburg) sowie in Nickelsdorf von 5.00 bis 21.00 Uhr.
Berufspendler, die maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt leben und maximal 30 Kilometer von der Grenze entfernt arbeiten, dürfen für die Dauer von maximal 24 Stunden einreisen. Nicht-ungarische Staatsbürger dürfen, ausgenommen die im Gesetz bestimmten Ausnahmen, nicht auf das Gebiet von Ungarn einreisen. Anträge für die Ausnahme können in ungarischer bzw. englischer Sprache ausschließlich auf elektronischem Weg bei den ungarischen Polizeibehörden gestellt werden.
Zu möglichen Auswirkungen der Reisebeschränkungen lasse sich noch nichts sagen, hieß es von der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage. Man könne sich nur überraschen lassen, wie strikt die Ungarn ab Mitternacht kontrollieren und wie sich das auswirkt. Daher ergehe "der Appell an die Leute, es nicht zu versuchen, wenn man nicht einen triftigen Grund hat oder zu den Ausnahmen zählt". Korridore, wie sie zuletzt im Frühjahr eingerichtet worden seien, seien derzeit "noch kein Thema".
Zusammenfassung
- Die Landespolizeidirektion Burgenland hat am Montag Details zu den Grenzschließungen bzw. Einreisebeschränkungen nach Ungarn bekannt gegeben, die am Dienstag in Kraft treten.
- Sieben Grenzübergänge bleiben rund um die Uhr und drei weitere tagsüber geöffnet.
- Nicht-ungarische Staatsbürger dürfen, ausgenommen die im Gesetz bestimmten Ausnahmen, nicht auf das Gebiet von Ungarn einreisen.