Klage in Frankreich wegen Missbildungen durch Glyphosat
Seine Familie will erreichen, dass Theos Behinderung als Folge des Glyphosat-Einsatzes anerkannt wird. "Wenn wir das schaffen, ist es ein Präzedenzfall", sagte Anwalt Bertrand Repolt. Das deutsche Pharma-Unternehmen war bereits mehrfach wegen Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Glyphosat verklagt worden. Dies sei aber der erste Fall, bei dem es um eine Missbildung im Mutterleib geht, sagte der Anwalt. Die Familie fordert zunächst die Feststellung der Verantwortlichkeit und letztlich auch Schadensersatz von Bayer.
"Ich hoffe, dass das fehlerhafte Verhalten (des Unternehmens) festgestellt wird, weil es die Schädlichkeit des Mittels heruntergespielt hat", sagte Sabine Grataloup, die Mutter des Burschen. Dies habe dazu beigetragen, dass der Einsatz von Glyphosat in zahlreichen Ländern zugelassen worden war. Die Mutter hatte das Mittel 2006 eingesetzt, als sie noch nicht wusste, dass sie schwanger war. Theo wurde mit zusammengewachsener Luft- und Speiseröhre geboren und seit seiner Geburt bereits 55 Mal operiert.
Seine Eltern verklagten 2018 den Konzern Monsanto, der damals von gerade von Bayer übernommen worden war. Monsanto hatte das Glyphosat für den Unkrautvernichter Glyper geliefert. Auf der Verpackung habe es keinen Hinweis auf mögliche Schäden für Ungeborene gegeben, betont die Klägerin.
Zusammenhang zwischen Fehlbildungen und Einsatz erkannt
2022 erkannte ein französischer Fonds für die Entschädigung von Pestizidopfern einen Zusammenhang zwischen Theos Fehlbildungen und dem Glyphosat-Einsatz an. Er erhält seitdem eine monatliche Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden und steckt vor allem in Unkrautvernichtungsmitteln wie dem Mittel Roundup von Bayer. Das Unternehmen wurde bereits in einer Reihe von Glyphosat-Urteilen zu Schadenersatz verurteilt, in anderen Verfahren aber freigesprochen. In zahlreichen Fällen wurden Vergleiche geschlossen.
2015 hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Allerdings schränkten die Experten selbst ein, dass diese Feststellung noch nicht besagt, dass die tatsächliche Anwendung zu Krebskrankheiten führt. Das Produkt ist seit 2018 in Frankreich für den privaten Gebrauch verboten. Seine Zulassung in Europa wurde jedoch Ende 2023 für zehn Jahre unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen erneuert.
Für Österreich forderten die Grünen in einer Aussendung ein gänzliches Verbot. Deren Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer erinnerte an das im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats stattfindende Hearing zum Volksbegehren "Glyphosat verbieten". "Krebserkrankungen, Fehlbildungen von Föten im Mutterleib, Schädigungen der Organe und des Nervensystems, die Gesundheitsgefahren, die von Glyphosat ausgehen sind mittlerweile gut belegt und auch in vielen Staaten bereits anerkannt", wurde Voglauer zitiert. Für Österreich wurde 2021 ein Glyphosat-Teilverbot beschlossen.
Zusammenfassung
- Der 17-jährige Theo klagt den Hersteller Bayer wegen Missbildungen, die durch den Einsatz von Glyphosat während der Schwangerschaft seiner Mutter verursacht wurden.
- Ein französischer Fonds erkannte 2022 den Zusammenhang zwischen Theos Fehlbildungen und Glyphosat an und zahlt ihm seitdem eine monatliche Entschädigung von 1.000 Euro.
- Obwohl Glyphosat seit 2018 in Frankreich für den privaten Gebrauch verboten ist, wurde die Zulassung in Europa 2023 unter bestimmten Bedingungen erneuert.