Deutsche Bundestagswahl: Saarland-Grüne ausgeschlossen, AfD Bremen wieder dabei
Die Grünen können im Saarland nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss wies die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses zurück, die dortige Landesliste nicht zuzulassen.
Hintergrund sind parteiinterne Querelen in dem zerstrittenen Landesverband, die dazu geführt hatten, dass die Aufstellung der Landesliste rechtlich angreifbar wurde. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten.
Den Grünen entgehen damit voraussichtlich mehrere zehntausend Stimmen, die für ihre Stärke im Bundestag mitgezählt hätten. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Saar-Grünen allerdings weniger als 0,1 Prozentpunkte zum bundesweiten Ergebnis von 8,9 Prozent beigetragen.
Ausschluss der AfD Bremen aufgehoben
Kurz zuvor wurde der Ausschluss der AfD Bremen aufgehoben. Die Landespartei hatte keine eidesstaatliche Erklärung für die Bundestagswahl in Deutschland vorgelegt und war deshalb von der Wahl ausgeschlossen worden. Die Landespartei hatte daraufhin eine Beschwerde vor dem Bundeswahlausschuss eingebracht. Dieser wurde nun stattgegeben. Damit darf die Partei doch an der Abstimmung am 26. September teilnehmen.
Der Ausschluss war zuvor vom Bremer Landeswahlausschusses begeschlossen worden. Die Partei soll verabsäumt haben, die Einhaltung der wahlgesetzlichen Vorschriften eidesstattlich zu versichern, hieß es in der Begründung. Daraufhin hatte der Landeswahlleiter empfohlen, die AfD Bremen nicht zur Wahl zuzulassen.
Zusammenfassung
- Der Bundeswahlausschuss hat den Ausschluss der AfD Bremen von der deutschen Bundestagswahl am Donnerstag revidiert. Nur wenig später wurden dafür die Grünen im Bundesland Saarland wegen Fehlern bei der Landesliste ausgeschlossen.
- Die Grünen können im Saarland nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Der Bundeswahlausschuss wies die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses zurück, die dortige Landesliste nicht zuzulassen.
- Kurz zuvor wurde der Ausschluss der AfD Bremen aufgehoben. Die Landespartei hatte keine eidesstaatliche Erklärung für die Bundestagswahl in Deutschland vorgelegt und war deshalb von der Wahl ausgeschlossen worden.
- Die Landespartei hatte daraufhin eine Beschwerde vor dem Bundeswahlausschuss eingebracht.
- Dieser wurde nun stattgegeben. Damit darf die Partei doch an der Abstimmung am 26. September teilnehmen.