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Prozess um knapp verhinderte Explosion in Wien-Leopoldstadt

03. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Die Bewohner eines fünfstöckigen Wohnhauses in der Leopoldsgasse sind am 11. Februar 2025 "haarscharf an einem großen Unglück vorbeigeschrammt". Das erklärte die Staatsanwältin am Donnerstag im Wiener Landesgericht im Prozess gegen einen 25-Jährigen, der in einer Wohnung mit einem Trennschleifer das freiliegende Gasrohr beschädigt hatte. Infolge dessen bildete sich ein Luft-Gas-Gemisch, ein Funke hätte laut Anklage genügt und es wäre zu einer Explosion gekommen.

Wie die Staatsanwältin darlegte, war es der Reaktion der an den Tatort in Wien-Leopoldstadt gerufenen Polizeibeamten zu verdanken, dass es zu keiner Explosion bzw. keinem Großbrand kam. Nachbarn des 25-Jährigen hatten die Polizei alarmiert, weil dieser offenbar das Inventar zertrümmerte. Die Beamten nahmen bereits im Stiegenhaus Gasgeruch wahr und veranlassten die sofortige Sperrung der Gaszufuhr. In der Wohnung des 25-Jährigen wurden dann sämtliche Fenster geöffnet, Einsatzkräfte der Wiener Berufsfeuerwehr veranlassten weitere Notfallmaßnahmen.

Wie ein Brandsachverständiger später herausfand, wäre es bei aufrechter Gaszufuhr in der betroffenen Wohnung frühestens nach 46 Minuten und spätestens nach 172 Minuten zu einer Explosion gekommen. Ohne einen Folgebrand wären dem Gutachten zufolge die primär betroffene Wohnung zerstört worden und Gebäudeteile eingestürzt, bei einem Folgebrand wäre ein "unkontrollierbares Brandgeschehen" zu befürchten gewesen.

Der 25-Jährige konnte für das Ganze nicht bestraft werden. Bei einer psychiatrischen Begutachtung des Mannes stellte sich heraus, dass dieser an einer floriden paranoiden Symptomatik mit minimalem Realitätsbezug leidet und daher im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war. Der Nordmazedonier, der 2021 nach Österreich gekommen war und auf Baustellen gearbeitet hatte, erklärte einem Schöffensenat, es sei mit ihm "plötzlich etwas geschehen, als wäre der Teufel gekommen". Dann seien "Leute gekommen. Sie wollten mich liquidieren. Sie haben mich so gewürgt". Auf die Frage, warum er sich an dem Rohr mit einer Flex zu schaffen gemacht hätte, erwiderte der Mann: "Es hat mich alles so gequält. Ich wollte das Rohr entfernen. Ich arbeite ja seit fünf Jahren auf Baustellen."

Hatte tagelang neben beschädigtem Gasrohr gelebt

Im Zuge der weiteren Einvernahme des psychisch Kranken zeigte sich, dass dieser davon ausgegangen war, ein Wasser- und kein Gasrohr beschädigt zu haben. Zudem hatte er sich offenbar schon am 8. Februar am Rohr zu schaffen gemacht und die beschädigte Stelle mit Tüchern umwickelt, "weil es zu stinken begonnen hat". Er verbrachte demnach drei Tage in der Wohnung, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein, in der er sich befand.

Aufgrund dieser Umstände war nach Ansicht des Gerichts aus rechtlicher Sicht keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige Gemeingefährdung gegeben. Dieses Delikt ist nicht mit einer über einjährigen Freiheitsstrafe bedroht, sodass keine sogenannte Anlasstat vorlag. Eine solche wäre jedoch nötig gewesen, um auf Basis des § 21 Absatz 1 StGB dem staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Unterbringung des Zurechnungsunfähigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum Folge leisten zu können.

Mangels entsprechender Voraussetzungen musste der Unterbringungsantrag abgewiesen werden. Der von Verteidiger Andreas Schweitzer vertretene Mann, der sich in der Justizanstalt (JA) Josefstadt in vorläufiger Anhaltung befunden und Medikamente gegen seine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung erhalten hatte, wurde nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Am 11. Februar 2025 wurde in Wien-Leopoldstadt eine Explosion verhindert, nachdem ein 25-Jähriger ein Gasrohr beschädigt hatte. Die Polizei sperrte die Gaszufuhr rechtzeitig ab.
  • Ein Gutachten ergab, dass es bei ununterbrochener Gaszufuhr zwischen 46 und 172 Minuten später zu einer Explosion gekommen wäre, die Gebäudeteile zum Einsturz gebracht hätte.
  • Der Mann wurde als zurechnungsunfähig eingestuft, da er an einer paranoiden Störung leidet. Der Antrag auf seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde abgelehnt.