Chorherr-Prozess: Freisprüche für alle Angeklagten
Der ehemalige Grün-Politiker Christoph Chorherr sowie alle mit ihm angeklagten Personen sind am Montag am Straflandesgericht Wien freigesprochen worden.
Anklagebehörde wird Nichtigkeitsbeschwerde einlegen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen, mehreren Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Anklagebehörde wird gegen die Freisprüche für Chorherr und die Mitangeklagten - darunter Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler - Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das teilte man nach der Urteilsverkündung mit.
Kein "Missbrauch in irgendeiner Form"
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Michael Tolstiuk, begründete die Freisprüche damit, dass kein "Missbrauch in irgendeiner Form" festgestellt werden konnte. Chorherr habe seine Befugnisse nicht missbraucht. Und, so hob der Senatsvorsitzende hervor, es seien zwar Gelder geflossen, aber eben an den Verein "s2arch". Dieser habe die Mittel an das Projekt Ithuba weitergeleitet. Chorherrs Tätigkeit in dem Verein sei "fast gegen null" gegangen.
Hinweise auf kriminelle Handlungen habe es jedenfalls nicht gegeben. Für die Unternehmen sei die Spendentätigkeit im Vordergrund gestanden. Ein Zusammenhang mit Widmungen sei nicht zu erkennen.
Verfahren gegen mitangeklagte Verbände ausgeschieden
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Dem früheren Mandatar war vorgeworfen worden, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
Der Prozess hat insgesamt elf Verhandlungstage in Anspruch genommen. Die Verfahren gegen mitangeklagte Verbände wurden heute vorerst ausgeschieden, nach der Verkündung der Freisprüche aber wieder aufgenommen. Die Anträge auf Verhängung einer Geldbuße wurde nach einer kurzen Beratung abgewiesen. Auch hier kündigte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel an.
Chorherr ist "erleichtert und froh"
"Erleichtert und froh" zeigte sich Chorherr nach dem Freispruch. Für ein umfassendes Statement sei er emotional zu aufgewühlt, sagte er beim Verlassen des Gerichtssaals. Nur so viel: "Wir freuen uns sehr und gehen jetzt feiern. Hawidere!" Etwas ausführlicher äußerte sich Soravia. "Wir haben ein faires und korrektes Verfahren erlebt, in der die erhobenen Vorwürfe sachlich aufgeklärt werden konnten. Deshalb hat das Gericht heute auch unsere Rechtsansicht bestätigt", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.
Etwas ausführlicher äußerte sich Soravia. "Wir haben ein faires und korrektes Verfahren erlebt, in der die erhobenen Vorwürfe sachlich aufgeklärt werden konnten. Deshalb hat das Gericht heute auch unsere Rechtsansicht bestätigt", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. "Mit dem eindeutigen Freispruch ist alles gesagt", meinte Benko ebenfalls schriftlich. "Die Anklage hatte keinerlei Substanz, die Vorwürfe waren von Beginn an falsch und haltlos. Das Gericht hat ein sehr faires Beweisverfahren durchgeführt und die Dinge umfassend geklärt. Damit ist das Thema für mich erledigt."
Anwalt Liebenwein: Tojner ist "erleichtert"
Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein hielt in einer Stellungnahme fest, dass sein Mandant "erleichtert" sei. "Das jahrelange Ermittlungs- und das mehrmonatige Gerichtsverfahren waren eine große Belastung für ihn persönlich, die Familie und auch die Unternehmensgruppe." Nunmehr habe das Gericht klargestellt, dass es keinerlei Beeinflussung im fünfjährigen Flächenwidmungsverfahren des Projektes Heumarkt Neu gegeben habe. "Es kann und darf nicht sein, dass soziales Engagement von wirtschaftlich erfolgreichen Menschen ohne jeden Beweis kriminalisiert wird."
Zusammenfassung
- Der ehemalige Grün-Politiker Christoph Chorherr sowie alle mit ihm angeklagten Personen sind am Montag am Straflandesgericht Wien freigesprochen worden.
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen, mehreren Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung.
- Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.