Chorherr-Prozess: Auch Tojner bekannt sich nicht schuldig
Tojner beteuerte, dass Spenden, die er getätigt hat, nicht in Zusammenhang mit dem umstrittenen Heumarkt-Bauprojekt gestanden seien.
Zum Auftakt stand zunächst allerdings ein - schließlich zurückgewiesener - Ablehnungs-Antrag gegen den beisitzenden Richter am Programm. Die Anwälte hatten Zweifel an seiner Unbefangenheit geäußert. Ausgangspunkt der Debatte war ein Schöffe, der von seiner Funktion zurücktreten wollte - da der beisitzende Richter erläutert habe, dass man so lange verhandle, bis alle "verurteilt" seien, wie er berichtete.
Keine Befangenheit des Richters
Ein Antrag auf Ablehnung wurde aber vom Schöffensenat zurückgewiesen. Richter Michael Tolstiuk hielt eine "Missinterpretation" des Gesprächs für möglich. Eine Befangenheit des beisitzenden Richters liege nicht vor. Auch die Schöffen hätten das nicht so aufgefasst.
Dem früheren Rathaus-Mandatar Chorherr wird vorgeworfen, von namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen haben. Dieser unterstützt Hilfsprojekte in Afrika. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
Nicht schuldig bekannt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, den Unternehmern Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor. Zu den Mitangeklagten gehören unter anderem der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler.
Chorherr hat sich zu Beginn seiner Vernehmung zuletzt nicht schuldig bekannt. Auch die Verteidiger der anderen Angeklagten hatten in den Eröffnungsplädoyers die Unschuld ihrer Mandanten beteuert. Heute wurde die Befragung Chorherrs fortgesetzt.
Chorherrs Verhältnis zu Tojner
In dieser ging es unter anderem einmal mehr um das Heumarkt-Projekt von Michael Tojners Wertinvest. Chorherr hatte dieses im Prozess bereits als "Sonderfall" bezeichnet. Denn: Es stimmte 2017 nicht die gesamte grüne Fraktion für die Widmung. Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) habe sich trotzdem entschieden, das Projekt in den Gemeinderat zu bringen, berichtete Chorherr. Denn es sei der Vorlage ein ordnungsgemäßes Widmungsverfahren vorausgegangen. Außerdem hätte das Ende der rot-grünen Koalition gedroht, wenn die Grünen sich generell entschieden hätten, das umstrittene Vorhaben nicht mitzutragen.
Heute ging es auch um Chorherrs Kontakte zu Tojner nach dem Beschluss bzw. um sein generelles Verhältnis zum Investor. Dieses sei "sachlich, professionell" gewesen, beteuerte der prominente Angeklagte. Tojner habe auch überlegt, sich im Rahmen eines Urlaubs das Schulprojekt in Südafrika anzusehen. "Für mich war das eine Bestätigung, dass er daran wirklich interessiert ist." Dies sei jedenfalls erst nach dem Beschluss im Gemeinderat geschehen.
Nicht nur Luxuswohnungen
Die größte Spende Tojners sei auch erst einige Wochen nach der Entscheidung erfolgt, sagte Chorherr. Nach der Absegnung der Flächenwidmung ging es sehr wohl aber auch noch um den geplanten Turmbau. Chorherr stand etwa in E-Mail-Kontakt mit Tojner. Er habe von diesem Unterlagen benötigt, die dokumentieren würden, dass nicht nur Luxuswohnungen dort geplant sind. Denn das hätten die Grünen massiv kritisiert, erläuterte Chorherr.
"Ich hätte dringend das gebraucht", beteuerte der Ex-Politiker. Er habe ersucht, Belege für eine Nutzung vorzulegen, bei der es sich nicht um Luxuswohnungen handle. Denn bei den Grünen sei es nach der umstrittenen Abstimmung ziemlich zugegangen: "Natürlich war nachher der Teufel los." Es sei um das politische Überleben Vassilakous gegangen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen den ehemaligen Grün-Politiker Christoph Chorherr sowie weitere neun Angeklagte ist am Freitag am Wiener Landesgericht fortgesetzt worden.
- Zum Auftakt stand ein - schließlich zurückgewiesener - Ablehnungs-Antrag gegen den beisitzenden Richter am Programm.
- Anwälte hatten Zweifel an seiner Unbefangenheit geäußert.