Journalisten-KV gekündigt: Streikfreigabe beantragt
Eine Streikfreigabe wurde im Präsidium der Journalist:innengewerkschaft beantragt. Der VÖZ (Verband Österreichischer Zeitungen) will die KV-Kündigung nur bei Vorliegen eines "klaren Reformbekenntnisses" zurücknehmen.
Streik wäre "Schaden für alle"
"Es geht in Richtung breiterer Betriebsversammlungen, die auch den Betrieb stören könnten", erläuterte Journalistengewerkschaftsvorsitzender Eike-Clemens Kullmann gegenüber der APA, wie es in der Causa weitergehen könnte. Erste Betriebsversammlungen fanden als Reaktion auf die KV-Kündigung zum Jahresende in mehreren Redaktionen bereits statt, diese waren aber rein zur Information gedacht und sollten den Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. "Natürlich haben wir auch andere, schärfere gewerkschaftliche Möglichkeiten", so der Gewerkschafter. Kullmann hofft jedoch, dass man nicht zu einem Streik greifen müsse, weil "es letztlich ein Schaden für alle wäre".
KV-Kündigung "schweres Foul"
Er drängt auf Verhandlungen. Doch: "Wir können nicht verhandeln, solange der Kollektivvertrag gekündigt ist. Das wäre sonst bestenfalls ein Diktat. Wir haben es mit einem schweren Foul zu tun, das wir so nicht einfach akzeptieren können", sagte Kullmann.
VÖZ: KV-Kündigung rücknehmbar
"Die Journalistengewerkschaft scheint an einer Eskalation der Situation Interesse zu haben, da die Arbeitgeberseite von Beginn an ein schriftliches Angebot für Verhandlungen gemacht hat und auch für diesen Zeitraum die Gültigkeit des Kollektivvertrags verlängert worden wäre", reagierte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Eine Rücknahme der KV-Aufkündigung bezeichnet er als "vorstellbar". "Allerdings muss es ein klares Reformbekenntnis sowie einen Zeitplan für die Verhandlungen geben. Die Journalistengewerkschaft kennt unsere diesbezüglichen Vorstellungen", so Grünberger.
Aus Sicht der Gewerkschaft versucht der VÖZ weitere Verbilligungen zulasten des Personals durchzubringen. "Nur frage ich mich dann, mit welchem Personal sie arbeiten wollen. Sie wissen selbst auch, wie schwer es momentan ist, am Arbeitsmarkt Personal zu finden. Wenn man noch dazu die Rahmenbedingungen verschlechtern würde, wäre das nicht gerade eine Einladung, in diesen Job einzutreten", so der Vorsitzende der Journalist:innengewerkschaft.
Informelle Gespräche laufen
Der VÖZ führte als Begründung für die KV-Kündigung vor rund einem Monat die derzeitigen ökonomischen wie technologischen Herausforderungen an. Um einen Erhalt der Medienvielfalt zu gewährleisten, müsse der Kollektivvertrag an die "herrschenden Gegebenheiten angepasst werden", womit auf die Preissteigerungen und sinkenden Gesamtumsätze der Verlage verwiesen wurde. Zudem müssten Arbeitsprozesse in den Redaktionen von der Ausrichtung auf Printprodukte hin zu allen Medienkanälen umgestaltet werden, was sich im derzeitigen KV nicht abbilde.
Offizielle Gespräche finden zwischen Gewerkschaft und VÖZ derzeit nicht statt, informelle aber sehr wohl, wie beide Seiten bestätigten.
Der Journalistengewerkschaftsvorsitzender Kullmann wandte sich gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Ute Groß mit einem Schreiben zuletzt auch an die Chefredakteurinnen und Chefredakteure der Tages- und Wochenzeitungen. Darin heißt es: "Sie wissen, dass die Arbeitsbedingungen, speziell aufgrund enormer Arbeitsverdichtung, für die Kolleginnen und Kollegen immer härter werden und Belastungsgrenzen nicht nur erreicht, sondern regelmäßig überschritten werden. Wir hoffen und erwarten, dass Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an geeigneter Stelle Ihre Stimme erheben."
Die KV-Kündigung des VÖZ erfolgt mit Jahresende. Anschließend besteht eine Nachwirkung des KVs über den Einzeldienstvertrag für bereits bestehende Dienstverhältnisse. Der Gewerkschaft GPA bot der Verlegerverband an, die Laufzeit bis Mitte 2024 zu verlängern, um Verhandlungen zu einer Neugestaltung zu ermöglichen.
Zusammenfassung
- Die Journalist:innengewerkschaft berät am Mittwoch über weitere, schärfere Maßnahmen, um auf die Aufkündigung des Journalisten-Kollektivvertrags reagiert werden kann.
- Eine Streikfreigabe wurde im Präsidium der Journalist:innengewerkschaft beantragt.
- Der VÖZ will die KV-Kündigung nur bei Vorliegen eines "klaren Reformbekenntnisses" zurücknehmen.