Kritik am VÖZ für Aufkündigung des Journalismus-KV
Die Kündigung, die auch den Gesamtvertrag für Ständig Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, begründete der Verlegerverband mit den derzeitigen ökonomischen wie technologischen Herausforderungen. "Durch die zunehmende Umstellung auf das digitale Zeitungswesen befinden wir uns einerseits in einer direkten Konkurrenzsituation mit den internationalen digitalen Plattformen wie Google, Meta und Co. Andererseits erschwert das digitale Gratisangebot des künftig mit rund 810 Mio. Euro beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Transformation der Werbeerlöse", wurde VÖZ-Präsident Markus Mair zitiert.
Um einen "Erhalt der Medienvielfalt" zu gewährleisten, müsse der Kollektivvertrag an die "herrschenden Gegebenheiten angepasst werden", womit auf die Preissteigerungen und sinkenden Gesamtumsätze der Verlage verwiesen wurde. Zudem müssten Arbeitsprozesse in den Redaktionen von der Ausrichtung auf Printprodukte hin zu allen Medienkanälen umgestaltet werden, was sich im derzeitigen KV nicht abbilde. Der Rahmenvertrag müsse daher so gestaltet werden, "dass einerseits der betriebliche Fortbestand und dadurch die Medien-, Titel- und Meinungsvielfalt in Österreich ausreichend gesichert werden, und andererseits eine größtmögliche Zahl an Beschäftigten in der Branche gehalten werden kann", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.
Der Gewerkschaft schlug man vor diesem Hintergrund vor, "umgehend in ernsthafte Verhandlungen zum Rahmenrecht einzutreten, die auch die Tarifverhandlungen inkludieren", so Grünberger. Eine Einigung soll bis Mitte 30. Juni 2024 erzielt werden. Durch die Verlängerung der Laufzeit des derzeitigen KV ändere sich für die einzelnen Dienstnehmer zunächst nichts, wurde betont.
Bereits zuvor hatte die Gewerkschaft GPA die Kündigung des Kollektivvertrags durch den VÖZ scharf kritisiert. Dieser "Affront" werde die Krise der Zeitungen "weiter verschärfen und ist kein Zukunftskonzept", betonte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber am Dienstag in einer Aussendung. Die Kündigung sei ohne vorherige Gespräche erfolgt. "Die schwierige Situation der Zeitungsunternehmen kann und wird nicht auf dem Rücken der Kolleg:innen bewältigt werden", forderte Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalist:innengewerkschaft in der GPA, die Rücknahme der Kündigung. Er sprach sich für "ordentliche Verhandlungen" aus. "Das Beharren auf der KV-Kündigung wäre ein Bruch der Sozialpartnerschaft und der endgültige Abgesang des VÖZ auf die gesamte Branche."
Kritik kam auch von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Der VÖZ habe mit seinem Vorgehen die Parameter für Sozialpartnerschaft ("Dialog, Augenhöhe und - besonders wichtig - Respekt") nicht berücksichtigt. "Das ist auch verwunderlich, weil ich den VÖZ grundsätzlich als Partner im Kampf der Gewerkschaften und Medien um die zentralen Elemente der Demokratie, nämlich Pressefreiheit und Gewerkschaftsfreiheit, kenne." Er geht aber davon aus, "dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, dass der VÖZ diese Kündigung zurücknimmt und den Dialog auf Augenhöhe mit dem nötigen Respekt sucht".
Als "völlig inakzeptabel" bezeichnete Werner Ertl, Vorsitzender der Sektion Elektronische Medien in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, den Schritt des VÖZ. Er befürchtet Lohneinbußen für die Journalistinnen und Journalisten. "Die bevorstehende Entwertung des Journalismus wird sich auf alle Medien auswirken." SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar betonte in einer Aussendung, dass die schwierige Situation der Printmedien "nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden" darf. Sie sieht in diesem Zusammenhang auch die Regierung in der Pflicht, sei die Situation der Branche doch auch "das Ergebnis des türkis-grünen Versagens in der Medienpolitik".
Zusammenfassung
- Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat den Kollektivvertrag für Journalistinnen und Journalisten zum Jahresende 2023 gekündigt.
- Der Gewerkschaft GPA biete man laut Aussendung vom Dienstag verbindlich an, die Laufzeit bis Mitte 2024 zu verlängern, um Verhandlungen zu einer Neugestaltung zu ermöglichen.
- Durch die Verlängerung der Laufzeit des derzeitigen KV ändere sich für die einzelnen Dienstnehmer zunächst nichts, wurde betont.