Religiösen Extremisten drohen bis zu zwei Jahre Haft
"Das Phänomen erfasst grundsätzlich alle religiös motivierten extremistischen Ideologien und greift damit bestimmte religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen nicht selektiv heraus", heißt es in den Erläuterungen zur StGB-Novelle, aufgrund der "besonderen Entwicklungen und Vorfälle in jüngerer Zeit in Österreich (aber auch in ganz Europa)" sei dies aber "häufig im Bereich des Islamismus" festzustellen. Die Regierung wähnt sich durch die im Gesetzestext religionsneutrale Formulierung auf der grundrechtlich sicheren Seite.
Neue Regeln sollen künftig auch für bedingt entlassene Häftlinge gelten und zwar nicht nur für religiös motivierte Terroristen, sondern etwa auch für nach dem Verbotsgesetz Verurteilte. In diesen Fällen soll der Anstaltsleiter im Rahmen der Vorbereitung der bedingten Entlassung einen Leiter einer Geschäftsstelle für Bewährungshilfe mit der Ausrichtung einer Sozialnetzkonferenz betrauen. Dort sollen die Voraussetzungen einer bedingten Entlassung beurteilt und Maßnahmen festgelegt werden.
Zu den Maßnahmen in der Bewährungszeit zählen sollen neben einem Deradikalisierungsprogramm auch psychotherapeutische oder medizinische Behandlung, heißt es in den Erläuterungen. Zusätzlich soll das Verhalten des Rechtsbrechers und seine Entwicklung während der gerichtlichen Aufsicht im Rahmen einer Sozialnetzkonferenz beurteilt werden, die auch zum Informationsaustausch unter den zur Überwachung betrauten stellen dienen soll, darunter auch die Sicherheitsbehörden.
Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, sieht das Strafgesetz künftig auch die Möglichkeit einer "elektronischen Überwachung der Einhaltung von Weisungen" vor - "wenn diese Art der Überwachung unbedingt notwendig ist". Dabei geht der Entwurf davon aus, dass eine solche Maßnahme einen "massiven Eingriff in die Privatsphäre und das Grundrecht auf Datenschutz der Betroffenen darstellt und daher nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots zulässig sein kann".
In der Strafprozessordnung (StPO) soll sichergestellt werden, die Staatsanwaltschaften schon vom Anfangsverdacht einer terroristischen Straftat informiert werden. Die Kriminalpolizei muss demnach bereits dann der Staatsanwaltschaft Bericht erstatten, "wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann", dass eine derartige Straftat begangen wurde. Im Zuge der strafrechtlichen Änderungen soll auch die EU-Richtlinie zur verstärkten Bekämpfung von Geldwäsche umgesetzt werden.
Dieser erste Teil des "Anti-Terror-Pakets" geht - gemeinsam mit der Novelle zum Islamgesetz am Freitag für sechs Wochen in Begutachtung.
Zusammenfassung
- Wer eine "religiös motivierte extremistische Verbindung" gründet oder sich in einer solchen "führend betätigt" soll in Österreich künftig mit bis zu zwei Jahren Haft betraft werden.
- Darin vorgesehen ist auch die Möglichkeit der elektronischen Überwachung - Stichwort Fußfessel - für die Zeit der Bewährung.
- Dort sollen die Voraussetzungen einer bedingten Entlassung beurteilt und Maßnahmen festgelegt werden.