Mord an Sozialamtsleiter: Gericht bestätigt lebenslange Haft

Im Oberlandesgericht in Innsbruck fand heute Mittwoch der Berufungsprozess nach der Tötung eines Sozialamtsleiters aus Dornbirn statt. Das Gericht bestätigt das Urteil der lebenslangen Haft für den Täter.

In der ersten Instanz bekam Soner Ö. wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn lebenslang. Am Mittwoch wurde das vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der in Vorarlberg aufgewachsene Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung des Täters ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen. Der 35-Jährige hatte beteuert, nicht stolz auf die Tat zu sein und sie bis zum Ende seiner Tage zu bereuen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Mittwoch die erstinstanzlich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe von Soner Ö. wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn bestätigt.
  • Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Ö. hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen.
  • Das Urteil war somit rechtskräftig.