Lebensmittel: Verpflichtende Herkunftsbezeichnung ab 2023
Die allgemeine Gastronomie ist davon vorerst ausgenommen. Sobald ein Kontrollsystem etabliert ist, stehe aber einer Ausweitung auf weitere Bereiche nichts mehr im Wege, so Köstinger. Von der SPÖ kam Kritik.
Gilt für Hersteller und Kantinen
Vorgesehen sind die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solchen, die der Konsument üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziiert. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Lebensmittelhersteller sollen auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Mayonnaise die Herkunft der Produkte angeben. Kantinen, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
Ausnahmen für Gastronomie
"Damit wird dem verstärktem Wunsch von Konsumenten nach Transparenz Rechnung getragen", sagte Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach dem Ministerrat am Mittwoch. 86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher würden großen Wert auf die Herkunft von Lebensmittel legen.
Die Gastronomie ist von der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung vorerst ausgenommen. Man wolle bei der Industrie und den Handelsketten beginnen, die mit Eigenmarken aus Produkten oft nicht-österreichischer Herkunft große Margen machten, sagte Köstinger. Zudem solle zuerst ein ordentliches Kontrollsystem etabliert werden, das die Betriebe nicht - wie bei der Allergenkennzeichnung - mit zu viel Bürokratie belaste.
Heimische Produkte zu kaufen, würde die österreichische Wirtschaft stärken, betonte Köstinger. Wenn um 1 Prozent mehr heimische Produkte gekauft würden, würde das 3.100 Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Mio. Euro schaffen.
SPÖ mit Kritik
SPÖ-Lebensmittelsprecher Christian Drobits sah in einer Aussendung ein "mangelhaftes Paket", das die Regierung präsentiert habe. "Ohne Vollspaltenböden-Verbot ist die Herkunftskennzeichnung eine Farce. Wo Österreich drauf steht, weiß man bei tierischen Lebensmitteln auch in Zukunft nichts über tatsächliche dahinterstehende Haltungsbedingungen", lautete die Kritik. Auch die Regierungsvorlage zur Agrarförderperiode für die Jahre 2023 bis 2027 enthalte weder einen Tierschutz-Check für die Maßnahmen, noch eine Strategie zur Beendigung der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden.
Zusammenfassung
- Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier soll mit 2023 in Kraft treten.
- Die beiden finalen Verordnungen gehen nun in Begutachtung, gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem heutigen Ministerrat bekannt.
- Die allgemeine Gastronomie ist davon vorerst ausgenommen.
- Sobald ein Kontrollsystem etabliert ist, stehe aber einer Ausweitung auf weitere Bereiche nichts mehr im Wege, so Köstinger. Von der SPÖ kam Kritik.