Fünf Jahre Haft für gewalttätige Attacke in Wien-Floridsdorf
Der Angeklagte vermochte sich den Angriff selbst nicht zu erklären. Er habe im Vorjahr ein massives Alkoholproblem gehabt und wisse nicht mehr, warum er auf den Mann losgegangen sei, der sich in der kalten Dezembernacht im überdachten Wartebereich aufhielt. Die vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründung von "massivster Gewalt". Das Opfer habe sich "zur falschen Zeit am falschen Ort befunden", hielt sie fest: "Es ist ein Glück, dass er den Angriff überlebt hat."
Ein Video aus einer Überwachungskamera, das in der Verhandlung abgespielt und von einer im Publikum befindlichen Schulklasse mit Entsetzen wahrgenommen wurde, dokumentierte die verfahrensgegenständliche Attacke. Nachdem der 26-Jährige den 68-Jährigen mit einem Stoß gegen den Oberkörper zu Boden gebracht hatte, versetzte er ihm acht Faustschläge gegen den Kopf und bedachte ihn obendrein mit Fußtritten gegen den Kopf und den ganzen Körper. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen unter der Spinnwebshaut, Prellungen im gesamten Gesichts- und Schädelbereich mit ausgedehnten Weichteilschwellungen, eine Rissquetschwunde über dem linken Auge und Hämatome und Quetschungen am Körper.
Als der 26-Jährige von Polizisten, die von Augenzeugen alarmiert worden waren, festgenommen wurde, wehrte er sich auch noch gegen die Festnahme, indem er mit Armen und Beinen um sich schlug. Mit der über ihn verhängten Strafe war er nicht einverstanden. Der 26-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 26-jähriger Mann wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er am 21. Dezember 2024 in Wien-Floridsdorf einen 68-Jährigen brutal angegriffen hatte. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma.
- Die Tat wurde von einer Überwachungskamera festgehalten und zeigte, wie der Täter das Opfer mit acht Faustschlägen gegen den Kopf und mehreren Fußtritten attackierte. Der Täter hatte im Vorjahr ein massives Alkoholproblem.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Bedenkzeit erbat. Die Richterin sprach von 'massivster Gewalt', während die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung abgab.