Kindergartenkind in Deutschland starb an Strangulation
Laut Obduktionsergebnis sei das Kind an einer Strangulation gestorben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz am Montag mit.
Demnach strangulierte sich die Vierjährige auf einer Rutsche mit einer sogenannten Topfstelze.
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Aufsichtspflicht verletzt?
Bei dem Kinderspielzeug handelt es sich um mit je einem Band versehene Dosen, auf denen balanciert werden kann. Staatsanwaltschaft und Polizei prüfen nun, ob in der Kindertagesstätte nahe Ludwigshafen die Aufsichtspflicht verletzt worden sein könnte.
Das Mädchen war am vergangenen Donnerstag im Außenbereich der Einrichtung leblos aufgefunden worden. Reanimationsversuche blieben ohne Erfolg.
Zusammenfassung
- Ein vierjähriges Mädchen starb in einer Kindertagesstätte nahe Ludwigshafen an den Folgen einer Strangulation.
- Das Kind verfing sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft auf einer Rutsche mit einer Topfstelze, einem Kinderspielzeug mit Bändern.
- Es wird untersucht, ob in der Kindertagesstätte die Aufsichtspflicht verletzt wurde, nachdem das Mädchen leblos gefunden und erfolglose Reanimationsversuche unternommen wurden.