Anschlag in Wien: Terrorverdächtiger aus U-Haft entlassen
Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt, weil sich dieser Verdacht "auch aus polizeilicher Sicht" nicht bestätigt bzw. konkretisiert habe, berichtet die "Presse" (Mittwoch-Ausgabe). Er muss nun eine Reihe von Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen.
Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mit Hilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovoalbaners zu knacken. Er selbst war laut "Presse" nicht zur Kooperation bereit und bei den Vernehmungen stets schweigsam. Aber "trotz des bislang nicht entsperrten Telefons" - wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt - habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.
Die Ermittler hatten auch mit anderen Handys von Verdächtigen Probleme. Das Mobiltelefon eines Verdächtigen "verschwand" sogar zwischenzeitlich, wie PULS 24 Recherchen ergaben.
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Verdacht auf IS-Mitgliedschaft
Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass er Mitglied der Terroroganisation "islamischer Staat" (IS) ist (wofür fünf Jahre Haft drohen), wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt: Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen, darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Betragsstelle Extremismus treffen. Er darf nur in Derad-Begleitung in Moscheen gehen und muss regelmäßig Termine mit Derad oder Neustart wahrnehmen.
Zu den Eltern hält das OLG in seinem Beschluss fest: "Die Beratungsstelle Extremismus bestätigt den allseitigen Eindruck, dass die Eltern des Jugendlichen gefestigt wirkende liberale Haltungen vertreten, in ihrem eigenen religiösen Zugang unauffällig sind, die Tendenzen der Radikalisierung ihrer Söhne strikt ablehnen und kooperativ und willens erscheinen, jede Unterstützung anzunehmen, um deratigem Gedankengut des Beschuldigten entgegenzusteuern."
Angehörige von Terror-Opfern klagen Republik
Am Montag fand in Wien der erste Verhandlungstag eines Prozesses gegen die Republik statt. Die Mutter eines der Terroropfer vom 2. November 2020 klagt auf Schmerzensgeld. Die 2.000 Euro, die sie erhielt, decken nicht einmal die Kosten für Überführung des Leichnams und die Bestattung ihrer Tochter.
Weitere Angehörige wollten sich der Klage als Nebenkläger anschließen, was das Gericht am Montag allerdings nicht erlaubte.
Tochter eines Terror-Opfers: "Ich fühle mich im Stich gelassen"
Kewen, deren Vater beim Terroranschlag getötet, spricht über ihre Forderungen an die Republik Österreich.
Zusammenfassung
- Ein 16-Jähriger, der ursprünglich im Verdacht stand, am Wiener Terroranschlag vom 2. November beteiligt gewesen zu sein, wurde Dienstag Nachmittag aus der U-Haft entlassen.
- Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt, weil sich dieser Verdacht "auch aus polizeilicher Sicht" nicht bestätigt bzw. konkretisiert habe, berichtet die "Presse". Er muss nun eine Reihe von Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen.
- Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mit Hilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovoalbaners zu knacken. Er selbst war laut "Presse" nicht zur Kooperation bereit und bei den Vernehmungen stets schweigsam.
- Aber "trotz des bislang nicht entsperrten Telefons" - wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt - habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.
- Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass er Mitglied der Terroroganisation "islamischer Staat" (IS) ist (wofür fünf Jahre Haft drohen), wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt.
- Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen, darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Betragsstelle Extremismus treffen.