APA/Sebastian Gollnow

2.000 Fälle nach drei Monaten Anti-Gewalt-Beratungspflicht

Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. Seither sind dem Verein Neustart, der diese Gewaltpräventionsmaßnahme im Auftrag des Innenministeriums in fünf Bundesländern übernommen hat, schon mehr als 2.000 Personen zugewiesen worden, hieß es in einer Zwischenbilanz drei Monate nach dem Start.

In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich bietet Neustart diese Beratungsgespräche mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern an. In den übrigen Ländern kommen andere Organisationen zum Einsatz. "Es geht um Deeskalation in einer hoch brisanten Situation. Unser oberstes Ziel ist, die Gewalt zu stoppen und Opfer, überwiegend sind das Frauen und Kinder, zu schützen", sagte Geschäftsführer Christoph Koss. "Denn Täterarbeit ist Opferschutz."

Wird bei einem Streit, einer Drohung oder bei Ausübung von körperlicher Gewalt die Polizei alarmiert, kann diese ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Die weggewiesene Person - 90 Prozent davon sind Männer - hat dann fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. "Wir waren positiv überrascht, dass sich die überwiegende Mehrheit während der Frist meldet", berichtete Koss. Den verpflichtenden ersten Kontakt kurz nach dem Vorfall hält er für wichtig. "Da haben wir die besten Chancen, an einer Verhaltensänderung zu arbeiten."

In den Beratungen werden zunächst die unmittelbaren Auswirkungen der Tat thematisiert. "Es geht darum, das Unrecht klar zu machen und daran zu arbeiten, in Zukunft Konflikte gewaltfrei zu lösen", erläuterte Koss. "Wir arbeiten ganz stark an der Motivation, das gewalttätige Verhalten zu ändern und vermitteln bei Bedarf nach den verpflichtenden sechs Stunden weiterführende Therapien, Beratungen oder Anti-Gewalt-Trainings."

Der Verein kooperiere engmaschig mit Polizei, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Kinder- und Jugendhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen und Männerberatungen, betonte der Neustart-Geschäftsführer. Er plädierte für einen Ausbau von weiterführenden Beratungs- und Therapieangeboten, damit auch nach den verpflichtenden sechs Stunden auf freiwilliger Basis weitergearbeitet werden kann.

Neustart ist seit 1957 in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention tätig. Der Verein beschäftigt 650 haupt- und rund 1.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen.
  • Seither sind dem Verein Neustart, der diese Gewaltpräventionsmaßnahme im Auftrag des Innenministeriums in fünf Bundesländern übernommen hat, schon mehr als 2.000 Personen zugewiesen worden, hieß es in einer Zwischenbilanz drei Monate nach dem Start.