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Weihnachtsgeschenk Handy: Das gilt es zu beachten

Zu Heiligabend wird gerne Mal ein neues Handy an die Liebsten verschenkt. Bevor die letzten Weihnachtseinkäufe erledigt werden, hat die Arbeiterkammer (AK) Tipps herausgegeben, worauf Konsument:innen bei einem Handykauf achten sollten.

Vertragshandy oder SIM-only? Ein AK-Test zeigt: Ein Vertragshandy vom Anbieter ist meist günstiger als Handy und SIM-Karte extra zu kaufen. Trotzdem sollte das erstbeste Angebot nicht blind angenommen werden, ein Vergleich vor dem Kauf lohnt sich auf jeden Fall. 

Bevor ein Handykauf inklusive Tarif tätigt wird, sollte man wissen, worauf es zu achten gilt: 

1. Neukauf mit "Goodies"

Alle untersuchten Mobilfunkanbieter gewähren Neukund:innen beim Kombikauf "Tarif inklusive Handy" Vergünstigungen, etwa befristeter Entfall der Grundgebühren, Handy-Rabatte, Gratisaktivierung, keine Versandkosten. Im Gegenzug akzeptieren Konsument:innen vor allem bei vergünstigten Geräten eine Mindestvertragsdauer. Doch genau diese Mindestvertragsdauer sollte mit einem kritischen Blick betrachtet werden. 

2. Falle Mindestvertragsdauer

Bei einer Mindestvertragsdauer kann der Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Zeit (gesetzlich erlaubt sind maximal 24 Monate) gekündigt werden. Will man den Vertrag vorzeitig beenden, müssen in der Regel die ausständigen Grundentgelte für die Restlaufzeit auf einmal bezahlt werden.

3. SIM-Karte extra kaufen

SIM-Only-Tarife (ohne Handy) gibt es üblicherweise ohne Vertragsbindung. Hier kann jederzeit - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat - gekündigt werden.

4. Achtung, Abschlagszahlung!

Nach dem neuen Telekomgesetz 2021 gilt: Ist eine Mindestvertragsdauer vereinbart, darf man den Vertrag weiterhin außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter seine Preise beispielsweise einseitig erhöht. Will man das vergünstigtes Handy behalten, kann der Anbieter bei vorzeitigem Vertragsausstieg jedoch eine Abschlagszahlung fordern.

5. Neues Handy durch Vertragsverlängerung

Bestandskunden bekommen nach der Bindedauer für eine Vertragsverlängerung oft ein neues Handy angeboten. Welche Vergünstigungen gewährt werden, ist meist individuell (hängt etwa vom bisherigen Umsatz ab). Verhandlungsgeschick kann sich hier bezahlt machen.

6. Mogelpackung "0 Euro"-Handys

Preisreduzierte oder "0 Euro"-Handys bezahlt man meist mit einer 24-monatigen Vertragsbindung oder dem Kombitarif – etwa durch höhere Grundgebühren für mehr Verbrauchseinheiten als wirklich benötigen werden.

7. Preise vergleichen

Vor allem bei Tarifen mit geringen monatlichen Grundgebühren ist es tendenziell günstiger, alternative Angebote im Handel zu nutzen und einen SIM-Only-Tarif zu wählen. So kann man zum Beispiel von niedrigen Handypreisen im Elektrohandel profitieren und von attraktiven SIM-Only-Tarifen.

8. Second-Hand-Handys

Muss es denn immer ein brandneues Handy sein? Inzwischen gibt es einen gewissen Trend hin zu "refurbished" Handys. Hierbei handelt es sich um gebraucht Handys, die qualitätsgesichert überholt wurden und optisch wie neu aussehen. Alle Daten der Vorbesitzer:innen werden natürlich auch gelöscht.

ribbon Zusammenfassung
  • Zu Heiligabend wird gerne Mal ein neues Handy an die Liebsten verschenkt.
  • Bevor die letzten Weihnachtseinkäufe erledigt werden, hat die Arbeiterkammer (AK) Tipps herausgegeben, worauf Konsument:innen bei einem Handykauf achten sollten.