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Benkos Mutter gewinnt Rechtsstreit um Stiftungen

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat eine Einstweilige Verfügung gegen René Benkos Mutter aufgehoben. Diese hatte deren Rechte in den Privatstiftungen Laura und INGBE beschränkt. Laut dem Masseverwalter waren diese zwischenzeitlich "praktisch eingefroren" - bis jetzt.

Die Einstweilige Verfügung des Landesgerichts Innsbruck war ein Etappensieg für Masseverwalter Andreas Grabenweger im Konkursverfahren gegen Signa-Gründer René Benko.

Die Stifterrechte von Ingeborg Benko hätten damit eingeschränkt werden sollen. Sie hätte keine Änderungen an den Stiftungserklärungen beziehungsweise den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen - sofern sie dies in "Abstimmung mit Dritten", also wie von Grabenweger vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.

Das in der nach Benkos Mutter benannten Privatstiftung INGBE sowie der  Stiftung Laura (benannt nach Benkos Tochter) vermutete Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe war zwischenzeitlich "praktisch eingefroren", wie Grabweger im Juni schilderte. 

Einstweilige Verfügung aufgehoben

Nun hat das Oberlandesgericht die Entscheidung vollumfänglich aufgehoben. Das berichtete die "Tiroler Tageszeitung". 

Laut der Begründung ließen sich die vom Masseverwalter geltend gemachten Ansprüche - er wollte demnach funktionsmäßig an die Stelle von Benkos Mutter treten - rechtlich nicht ableiten.

Hinzu kommt: Das OLG ließ dem Bericht zufolge auch einen ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zu. Die Funktion und die Zustimmungsrechte von Ingeborg Benko als Beirätin in den Stiftungen blieben somit vorerst unbeschränkt.

Die Einstweilige Verfügung betraf jenen Teil der eingebrachten Klage, der sich auf die Unterlassung der Ausübung der Stifterrechte durch Benkos Mutter bezieht. Den zweiten Teil der Klage - nämlich dass die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zukommen sollen, hingegen nicht. Doch bei letzterem sprachen die Anwälte ohnehin von einem jahrelangen Verfahren aus.

Benko "wirtschaftlicher Stifter"?

Grabenweger und die Kanzlei, die die Einstweilige Verfügung sowie eine Zivilklage in seiner Vertretung einbrachte, gingen davon aus, dass die Mutter bei den beiden Privatstiftungen - der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz - nur "vorgeschoben" worden sei. In Wahrheit sei der einstige mehrfache Milliardär Benko der "wirtschaftliche Stifter" gewesen, der stets die Kontrolle behalten und über einen sogenannten - zulässigen, wie betont wurde - "Änderungsvorbehalt" im Hintergrund immer das Sagen gehabt habe. Die Klägerseite zog eine "Vermögensverschleierung" in Betracht.

Laut "TT" wurde nun jedenfalls die Entscheidung der Unterinstanz aufgehoben und der Antrag des Insolvenzverwalters auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung abgewiesen. 

Video: Hausdurchsuchungen bei Benko

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Innsbruck hat eine Einstweilige Verfügung gegen René Benkos Mutter aufgehoben.
  • Diese hatte deren Rechte in den Privatstiftungen Laura und INGBE beschränkt.
  • Laut dem Masseverwalter waren diese zwischenzeitlich "praktisch eingefroren" - bis jetzt.