Kurzarbeitsgeld wird auf 90 Prozent erhöht

Das Kurzarbeitsgeld, das derzeit - je nach Einkommen - zu 80, 85 oder 90 Prozent des Letztbezuges ausbezahlt wird, wird ab 1. Juli generell auf 90 Prozent erhöht.

Diese Sozialpartner-Einigung für die sogenannte "Nettoersatzrate" gilt bis Ende 2022. Mit der Attraktivierung ist auch eine strengere Kontrolle verbunden. Wer ab nächsten Monat Kurzarbeit braucht, muss vorher ein dreiwöchiges Beratungsverfahren beim AMS absolvieren, in dem Alternativen aufgezeigt werden sollen.

Als Beispiele führte AMS-Chef Johannes Kopf heute im "Ö1-Mittagsjournal" den Abbau von Zeitguthaben und Überstunden oder Bildungskarenz an. In Regionen mit hohem Fachkräftemangel könnte auch die Kündigung eine Alternative sein. Wenig Bedarf nach Kurzarbeit werde gesehen, wenn nur einzelne Mitarbeiter dafür gemeldet werden.

Kurzarbeit um 45 Prozent rückläufig

Derzeit sind rund 28.000 Personen in Kurzarbeit, bei gleichzeitig fast 140.000 offenen Stellen, die beim AMS gemeldet sind. Wobei es im Wochenvergleich einen Rückgang der Kurzarbeit um 45 Prozent gegeben hat. Darüber hinaus ist auch die Zahl der Arbeitslosen weiter rückläufig: Aktuell sind 302.081 Personen arbeitslos oder in Schulung - um rund 8.000 Personen weniger als in der Vorwoche, teilte das Arbeitsministerium gestern mit. Mehr als 60 Prozent der Kurzarbeitsvoranmeldungen würden mittlerweile die Warenherstellung betreffen, in einst krisengebeutelten Branchen wie dem Tourismus und dem Handel seien die Zahlen nunmehr sehr gering.

Eine Breitseite zur Sozialpartner-Einigung bei der Kurzarbeit kam heute von den NEOS: "Bei einem Rekord an offenen Stellen, der höchsten Inflation seit fast 50 Jahren und einem dermaßen eklatanten Arbeitskräftemangel muss die Kurzarbeit abgeschafft, nicht noch attraktiver gemacht werden", ärgerte sich NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Kurzarbeitsgeld, das derzeit - je nach Einkommen - zu 80, 85 oder 90 Prozent des Letztbezuges ausbezahlt wird, wird ab 1. Juli generell auf 90 Prozent erhöht.
  • Diese Sozialpartner-Einigung für die sogenannte "Nettoersatzrate" gilt bis Ende 2022.
  • Mit der Attraktivierung ist auch eine strengere Kontrolle verbunden.