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Haus- und Grundbesitzerbund gegen Wiener Zweitwohnsitzgebühr

Personen, die in Wien über einen Zweitwohnsitz verfügen, müssen künftig eine Abgabe zahlen - sofern sie nicht auch einen Hauptwohnsitz in der Stadt haben. Die Gebühr soll ab 2025 eingehoben werden. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) hat das am Mittwoch harsch kritisiert. Er sieht damit auch eine weitere Abgabe defacto realisiert.

"Diese Abgabe trifft nicht nur viele Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihre Wohnung dringend angewiesen sind. Auf diese Weise wird auch eine Leerstandsabgabe durch die Hintertür geschaffen", befand ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer in einer Aussendung.

Denn laut Gesetzesvorschlag, so hob er hervor, seien nur jene Wohnungen von der Abgabe ausgenommen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten. "Wem also dieser Nachweis nicht gelingt, hat die Abgabe zu zahlen", erläuterte Prunbauer.

Stehe die betreffende Wohnung mehr als sechs Monate leer, sei jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben. Auch wer andere Personen unentgeltlich die Wohnung zur Verfügung stelle, müsse zahlen. Prunbauer warnte weiters davor, dass es "richtig kompliziert" werden könne, wenn in einem Objekt mehrere Meldungen bestünden.

"In der Lebensrealität gibt es unzählige, sich ständig verändernde Konstellationen. Die Ermittlung, wen für welchen Zeitraum die Abgabepflicht trifft oder nicht, ist wie ein schlechter und nicht zu Ende gedachter Krimi", so seine Befürchtung. Das Gesetz sei ein "bürokratischer und äußerst komplizierter Koloss", der dem Stopfen von Budgetlöchern diene und den Menschen an anderer Stelle wieder Geld aus den Taschen ziehen solle.

Der ÖHGB-Präsident verwies auf Zahlen der Statistik Austria, wonach es derzeit 250.000 Zweitwohnsitze in der Bundeshauptstadt gibt, die mit einer Abgabe zwischen 300 bis 550 Euro jährlich belastet werden könnten. Betroffen seien Menschen, die aus beruflichen Gründen häufig nach Wien einpendeln und die künftig mit einer Zweitwohnungsabgabe bestraft werden sollen, kritisiert er.

Die Stadt hatte die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe gleichzeitig mit dem Verzicht auf Einhebung einer GIS-Landesabgabe im Zuge der Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe im Vorjahr bekanntgegeben. Ein Novum ist eine Abgabe auf Nebenwohnsitze in Österreich nicht. Auch einige andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen - wobei der Fokus dort zum Teil stark auf Ferienwohnungen gerichtet ist.

Am nächsten kommen den Wiener Plänen die Regelungen zu einer Zweitwohnsitzabgabe wohl in Kärnten und Vorarlberg. In Vorarlberg wurde sie gemeinsam mit einer Leerstandsabgabe erst kürzlich beschlossen.

In der Steiermark ist seit Oktober 2022 das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Kommunen können dadurch entsprechende Abgaben im Gemeinderat beschließen und anschließend die Gelder einholen, wobei die Höhe von der Gemeinde innerhalb eines gewissen Spielraums selbst bestimmt werden kann.

In Salzburg hat das Land den Gemeinden ermöglicht, eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. In Tirol gilt seit dem Jahr 2020 das Freizeitwohnsitzabgabegesetz. Für Wohnsitze, die nicht das ganze Jahr, sondern nur zeitweise zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien oder zu Erholungszwecken genutzt werden, muss eine Abgabe entrichtet werden. Anfang 2023 ist in Tirol außerdem eine Leerstandsabgabe in Kraft getreten.

Zumindest diskutiert wird über eine Freizeitwohnsitzabgabe in Niederösterreich. Intensiver wurde die Debatte nach der vor wenigen Jahren erfolgten Ausweitung der Parkgebühr-Zonen in Wien.

ribbon Zusammenfassung
  • Personen, die in Wien über einen Zweitwohnsitz verfügen, müssen künftig eine Abgabe zahlen - sofern sie nicht auch einen Hauptwohnsitz in der Stadt haben.
  • Stehe die betreffende Wohnung mehr als sechs Monate leer, sei jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben.
  • Am nächsten kommen den Wiener Plänen die Regelungen zu einer Zweitwohnsitzabgabe wohl in Kärnten und Vorarlberg.
  • Anfang 2023 ist in Tirol außerdem eine Leerstandsabgabe in Kraft getreten.