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EU-Kommission erhöht Obergrenze für Corona-Hilfen massiv

Die EU-Kommission hat ihre Regeln für Corona-Hilfen überarbeitet. Künftig können Unternehmen wesentlich mehr Staatshilfe erhalten. Außerdem gelten die Bestimmungen nun bis Ende 2021 statt bis Juni, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Damit ist das bisher sehr enge Korsett für den Fixkostenzuschuss von 800.000 auf 1,8 Mio. Euro mehr als verdoppelt, und für direkt von der Krise betroffene Firmen von 3 auf 10 Mio. Euro mehr als verdreifacht worden.

Unter bestimmten Bedingungen können außerdem Garantien und Kredite in nicht-rückzahlbare Beihilfen umgewandelt werden. Sie fallen dann unter die Obergrenze von 1,8 Mio. Euro bzw. 3 Mio. Euro. Auch die Förderung von Exporten wird bis Ende 2021 verlängert. Wie bisher können die Förderung mit der de Minimis Förderung kombiniert und dadurch noch einmal um 200.000 Euro aufgestockt werden.

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) freuten sich in ihren ersten Stellungnahmen, dass der Steuerzahler den Betroffenen Firmen nun besser und umfassender helfen könne. "Mit der aktuellen Ausweitung können wir diesen Firmen weiter helfen, Liquidität sichern und wertvolle Arbeitsplätze retten. Wir werden jetzt auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vornehmen, damit wir die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen anpassen können", so Blümel, der daran erinnert, dass sich Österreich seit April für die Ausweitung des Beihilfenrahmens einsetzt. Schramböck schreibt: "Das bedeutet, dass wir unseren Unternehmen noch umfassender helfen können als bisher."

Für die Produktion landwirtschaftlicher Produkte wir die Obergrenze der staatlichen COVID19-Hilfen zugleich von 100.000 auf 225.000 Euro pro Firma, in der Fischzucht von 120.000 auf 270.000 erhöht.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat ihre Regeln für Corona-Hilfen überarbeitet. Künftig können Unternehmen wesentlich mehr Staatshilfe erhalten. Außerdem gelten die Bestimmungen nun bis Ende 2021 statt bis Juni, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
  • Damit ist das bisher sehr enge Korsett für den Fixkostenzuschuss von 800.000 auf 1,8 Mio. Euro mehr als verdoppelt, und für direkt von der Krise betroffene Firmen von 3 auf 10 Mio. Euro mehr als verdreifacht worden.
  • Unter bestimmten Bedingungen können außerdem Garantien und Kredite in nicht-rückzahlbare Beihilfen umgewandelt werden.
  • Für die Produktion landwirtschaftlicher Produkte wir die Obergrenze der staatlichen COVID19-Hilfen zugleich von 100.000 auf 225.000 Euro pro Firma, in der Fischzucht von 120.000 auf 270.000 erhöht.