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Was man wissen muss

Unwetter in Italien: Diese Rechte haben Urlauber

18. Apr. 2025 · Lesedauer 3 min

Den Urlaub wegen des Unwetters in Italien abblasen? Das könnte unter Umständen teuer werden. Welche Rechte Reisende haben.

Wer derzeit eine Reise in den Süden Europas gebucht hat, wird vielleicht ins Zweifeln kommen. In Italien etwa, kommt es dieser Tage zu sintflutartigem Regen, der Überflutungen und Erdrutsche nach sich zieht. 

Wer eine Reise daher absagen will, hat es mitunter nicht leicht. Ein Überblick. 

Pauschalreise 

Hat man eine Pauschalreise gebucht, steht man meist vor weniger großen Hürden. Sagt der Reiseveranstalter die Pauschalreise von sich aus ab, bekommt man ohnehin sein Geld zurück.

Passiert das nicht und der Reisende storniert selbst, bekommt man normalerweise auch das Geld zurück, sofern man nach dem Pauschalreisegesetz (PSG) nachweisen kann, dass man den Urlaub aufgrund "unvermeidbarer" Umstände nicht antreten kann, informiert "Holidaycheck". "Unvermeidbar" bedeutet, dass sowohl Reisende als auch Veranstalter die Situation nicht beeinflussen können. 

Sollte es im Urlaubsort etwa Hochwasser oder Überflutungen geben, ist das in der Regel ein berechtigter Grund für eine Stornierung.  

Individualreisen 

Bei Individualreisen wird es dann schwieriger. Wenn das Hotel oder die Unterkunft geöffnet hat, besteht im Normalfall kein Grund, die Reise nicht antreten zu können. Auch wenn Straßen um das Hotel gesperrt sind, das Hotel aber offen hat, ist man im Zweifel auf die Kulanz der Betreiber angewiesen. 

Wenn das Hotel wegen Überschwemmungen schließt, bekommst man das Geld zurück. 

Wenn man schon vor Ort ist 

Sollte die Katastrophe erst eintreten, wenn man schon vor Ort ist. Kann man bei einer Pauschalreise den Vertrag einfach kündigen und früher heimfahren, auch der Veranstalter kann die Reise absagen. In beiden Fällen sollte man einen Teil des Preises zurückbekommen. 

Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter die Rückreise organisieren und zahlen. Sollte eine Abreise nicht möglich sein, müssen die Aufenthaltskosten für maximal drei Tage übernommen werden. 

Bei einer Individualreise muss man selbstständig tätig werden. Rückreise oder einen längeren Aufenthalt muss man selbst zahlen. 

Nach dem Urlaub kann man sich bei Vertragspartnern wegen einer Entschädigung melden. Garantiert ist das allerdings nicht. 

Versicherung 

Zu empfehlen ist in jedem Fall eine Reiserücktritts- oder auch Reiseabbruchsversicherung. Naturkatastrophen könnten jedoch von der Versicherung ausgeschlossen sein. Man sollte sich also vorab über die Bedingungen für einen Rücktritt informieren. 

Gleiches gilt für die Kreditkarte. Bei einigen Kartenanbietern gibt es auch eine Reiserücktrittsversicherung. Auch hier sind Naturkatastrophen zum Teil ausgeschlossen. Es lohnt sich also, sich beim Bankberater vorab zu erkundigen. 

Video: Unwetter erreicht Norditalien

Zusammenfassung
  • Den Urlaub wegen des Unwetters in Italien abblasen? Das könnte unter Umständen teuer werden.
  • Hat man eine Pauschalreise gebucht, steht man meist vor weniger großen Hürden.
  • Bei einer Individualreise muss man selbstständig tätig werden.