Zivilprozess gegen Benkos Mutter: Das wird verhandelt
Die erste Tagsatzung in dem Zivilprozess fand am Donnerstag statt, nach einer Stunde wurde das Verfahren vorerst abgeschlossen. Ingeborg Benko, die 74-jährige Mutter des Tirolers, erschien nicht - obwohl sie im Mittelpunkt der Klage steht.
Sie fungiert bei der Laura Privatstiftung und der Ingbe-Stiftung als Erststifterin. Der Masseverwalter geht aber davon aus, dass René Benko selbst stets die Kontrolle über die beiden Stiftungen behalten und dort ein großes Vermögen "geparkt" habe. Seine Mutter soll er nur als Strohfrau vorgeschoben haben.
Mehr Rechte für Masseverwalter?
Der Masseverwalter hat nun Klage eingereicht, um festzustellen, welche Vermögenswerte vorhanden sind. Er agiert in dem Insolvenzverfahren als "gesetzlicher Vertreter von René Benko" und "kann damit auch alles tun, was René Benko hypothetisch tun könnte", erklärte Zivilrechtsexperte Moritz Zoppel im Ö1 "Journal um acht".
Sollte Benko in diesen Stiftungen also befugt gewesen sein, sie aufzulösen oder aus ihnen Geld zu bekommen, "dann würde das der Masseverwalter statt ihm machen und eben für die Masse".
So könnten sich auch die jeweiligen Quoten der Gläubiger erhöhen. Ob es dazu kommt, ist aber noch fraglich.
Verteidiger will Klage abweisen
Hermann Pfurtscheller, Innsbrucker Rechtsanwalt von Benkos Mutter brachte am Donnerstag auf jeden Fall einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. Vereinfacht gesagt aus dem Grund, dass seiner Ansicht nach die falsche Person geklagt worden sei bzw. - juristisch formuliert - eine "mangelnde Passivlegitimation" vorliege.
Das heißt, es hätten auch die Stiftungen und Benko selbst geklagt werden müssen und damit eine "Streitgenossenschaft" vorliegen müssen. Damit verbunden sah der Anwalt auch ein "mangelndes Feststellungsinteresse" auf Klägerseite. Der Masseverwalter wollte festgestellt haben, dass die 74-jährige Mutter des Tiroler Unternehmers in Wahrheit ihre Rechte nicht ohne Zustimmung ihres Sohnes ausüben könne.
Der Richter hatte die Rechtsfrage zu Beginn der Verhandlung selbst angesprochen und hatte deutlich gemacht, dass es auch für ihn darum gehe, zunächst diese Rechtsfrage zu klären. Am Ende der Verhandlung kündigte er schließlich eine "zeitnahe Entscheidung" bzw. ein Urteil an, gegen das wieder ein Rechtsmittel ergriffen werden kann.
Strafverfahren mit Auswirkungen auf Zivilprozess?
Benko selbst sitzt seit vergangener Woche in Untersuchungshaft. Wie PULS 24 berichtete, sehen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und auch das Wiener Landesgericht für Strafsachen in den umfangreichen Ermittlungen gegen Benko Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Laut "Standard" vermutet die WKStA auch, dass bei den Versteigerungen "wesentliche Teile" der Vermögensgegenstände von Benkos Mutter oder "sonstigen Strohleuten" für ihn zurückgekauft wurden.
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Sollte Benko tatsächlich verurteilt werden, etwa wegen betrügerischer Krida, d.h. dass er das eigene Vermögen tatsächlich oder verringert und damit die Befriedigung der Gläubiger:innen verhindert hätte, könnte das auch Auswirkungen auf den Zivilprozess haben, so Zoppel. Am Ende des Insolvenzverfahrens würde der Signa-Gründer dann "nicht mehr restschuldbefreit" sein und müsste nicht nur seine Quote, sondern auch den Rest abbezahlen.
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Video: René Benko - vom Milliardär zum Häftling
Zusammenfassung
- Das Innsbrucker Landesgericht beschäftigte sich am Donnerstag erneut mit der Causa rund um René Benko.
- Der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren hat Klage gegen die Mutter des Signa-Gründers eingereicht.
- Er will erreichen, dass die Stifterrechte zweier Privatstiftungen ihm zukommen.
- Was passiert, sollte das geschehen?