Tödlicher Unfall: Neun Monate teilbedingte Haft für Ex-ÖFB-Spielerin

Die ehemalige ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger ist am Montag in St. Pölten wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten teilbedingter Haft, sechs davon bedingt, verurteilt worden. Sie hatte im November alkoholisiert und übermüdet bei Tulln einen Frontal-Crash mit einem Toten verursacht.

Die 35-Jährige soll sich laut Anklage am 25. November des Vorjahres mit einer Alkoholisierung von zumindest 0,78 Promille und übermüdet ans Steuer gesetzt haben. In Langenrohr (Bezirk Tulln) kam es zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw, der Lenker starb. Burger bekannte sich beim Prozess vollumfänglich schuldig.

Der Unfall hatte sich in den frühen Morgenstunden ereignet. Die Angeklagte schlief am Steuer ein, wodurch es laut dem Staatsanwalt zu dem folgenschweren Unfall kam.

"Etwas Wein, ein Aperol Spritz, mehrere Spritzer"

Burger berichtete, dass sie am 24. November 2022 zunächst ein abendliches Business-Event, dann eine weitere Veranstaltung und später noch ein Lokal in Wien besucht habe. Ursprünglich habe sie vorgehabt, mit dem Auto heimzufahren, gegen 1:00 Uhr habe sie sich aber entschieden, im Büro zu schlafen. Getrunken habe sie etwas Wein, einen Aperol Spritz und mehrere Spritzer. "Auf dem Weg zum Büro gehe ich natürlich an meinem Auto vorbei. Warum auch immer, ich habe meine Entscheidung umgeworfen, weil ich mich eh fahrtüchtig und nicht beeinträchtigt gefühlt habe." Sie sei schließlich in den Wagen gestiegen.

PULS 24 Reporter Anel Velic war vor Ort und fasst den Prozess zusammen.

Am Steuer eingeschlafen

Zunächst sei die Fahrt ganz normal verlaufen. Nach rund 20 Minuten "bin ich eingeschlafen, bin offensichtlich ins Bankett und wollte auf die Fahrbahn zurück. Ich bin direkt ins Schleudern gekommen. Ich habe versucht, das Fahrzeug unter Kontrolle zu kriegen, aber ich habe es nicht geschafft." Sie habe dem anderen Auto nicht ausweichen können. Es kam zu einer Kollision, "es ist alles so schnell gegangen".

"Ich habe mir gedacht, das ist ein Traum, das kann nicht sein", berichtete Burger. Die Polizei sei dann relativ rasch gekommen. "Ich habe immer gefragt, was mit dem anderen ist", schilderte die 35-Jährige. "Mein einziger Gedanke war nur: Ich hoffe, dass der überlebt."

"Ich bin vollkommen schuld"

Für den anderen Lenker, einen 37-jährigen Niederösterreicher, kam jede Hilfe zu spät. Burger wurde mit Verletzungen in das Universitätsklinikum Tulln gebracht. Dort habe sie erfahren, dass der Mann verstorben war, berichtete die Angeklagte unter Tränen. Es sei ihr danach körperlich und psychisch schlecht gegangen. Die 35-Jährige befindet sich derzeit im Krankenstand. Sie plant eine Tätigkeit außerhalb des Sportbereichs. "Bis jetzt denke ich jeden Tag an die Familie und daran, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Ich bin vollkommen schuld. Ich übernehme die Verantwortung", sagte Burger. Es tue ihr sehr leid.

Der Verteidiger von Burger erklärte, was der Staatsanwalt vorgetragen habe, stimme, "es gibt daran nichts zu rütteln". Seine Mandantin habe sich bei der Opferfamilie entschuldigt. "Sie weiß, dass sie es nicht gutmachen kann", sagte der Rechtsanwalt.

Anwalt: Weg in den Gerichtssaal für Burger "sehr schwierig"

Anwalt Johannes Öhlböck erklärt im Interview mit PULS 24, wie es der Ex-ÖFB-Spielerin nach der Verhandlung geht.

Promillewert von 0,78 Prozent

Eine Bekannte von Burger wurde als Zeugin befragt. Wie viel die Angeklagte am 24. bzw. 25. November getrunken hatte, konnte die 32-Jährige nicht sagen. Danach wurde ein Gutachten erläutert. Zwei Stunden nach dem Unfall kurz vor 5:30 Uhr wurde ein Alkotest bei Burger durchgeführt. In Folge wurde ein Promillewert von zumindest 0,78 Prozent zum Zeitpunkt der Kollision berechnet, erläuterte der Sachverständige.

Fußfessel möglich

Schließlich erhielt Burger eine teilbedingte Haftstrafe. "Selbst wenn Sie sich noch fahrtüchtig gefühlt haben, hätten Sie das hinterfragen müssen", sagte der Einzelrichter. Mildernd wirkten sich bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren der bisher ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis der Angeklagten aus.

Aus generalpräventiven Gründen sei ein unbedingter Teil der Strafe nötig gewesen, sagte der Richter. Er stellte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Fußfessel in den Raum. Der Verteidiger von Burger, Johannes Öhlböck, kündigte nach der Verhandlung einen entsprechenden Antrag an.

Trauerschmerzengeld für Familie

Die Witwe und die beiden Kinder des 37-Jährigen meldeten insgesamt 60.000 Euro an Trauerschmerzengeld an. Den Kindern wurden laut dem Richter "symbolische Beträge" von 3.000 und 1.000 Euro zugesprochen. Burger hat laut ihrem Anwalt eine eigene Zahlung "in beträchtlichem Ausmaß" geleistet und eine Zahlung von dritter Seite an die Familie erwirkt. Die Privatbeteiligten wurden mit weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ehemalige ÖFB-Nationalteamspielerin Nina Burger ist am Montag nach einem tödlichen Autounfall in St. Pölten zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.
  • Die 35-Jährige war angetrunken und übermüdet mit dem Auto unterwegs gewesen und hatte einen Frontal-Crash bei Tulln verursacht. Der andere Lenker starb.
  • Burger hatte sich schuldig bekannt.