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ÖVP-Ermittlungen: Gericht weist Beschwerden gegen Razzien ab

Das Oberlandesgericht Wien hat Beschwerden gegen Razzien in der Umfragenaffäre abblitzen lassen. Der Tatverdacht sei gegeben gewesen.

Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin soll im Auftrag des Finanzministeriums Umfragen und Studien von Meinungsforscherin Sabine Beinschab an die Tageszeitung "Österreich" vermittelt haben haben. Das führte am 6. Oktober 2021 zu Hausdurchsuchungen - auch in ÖVP-Ministerien und der Parteizentrale. 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in der Causa auch gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz - die Beschuldigten sollen gemeinsam einen Tatplan umgesetzt haben. Für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung, sie bestreiten die Vorwürfe.

Beschwerden abgeblitzt

Wie der "Standard" berichtet, haben etliche der Beschuldigten gegen die Hausdurchsuchungen Beschwerden eingereicht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat diese nun aber abgewiesen. "Den Beschwerden einzelner Beschuldigter gegen die Bewilligung der Durchsuchung von Orten und Gegenständen (die am 6. Oktober 2021 stattgefunden haben) gab das Oberlandesgericht Wien nicht Folge; das Oberlandesgericht sieht den dafür nötigen Tatverdacht als gegeben an", zitiert der "Standard". Bei einzelnen Beschuldigten nimmt das OLG Wien sogar einen "dringenden Tatverdacht" an.

Handy-Ortung nicht durchgeführt

Rechtgegeben wurde hingegen einer Beschwerde der "Österreich"-Medienmacher Fellner, schreibt der "Standard". Die WKStA wollte die Handys der Medienmacher orten, um vor der Hausdurchsuchung festzustellen, wo sich die Betroffenen aufhalten. So ein Vorhaben muss vom Gericht abgesegnet werden - bei Journalisten muss wegen des Redaktionsgeheimnisses zudem die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt werden. In diesem Fall ist das nicht passiert. 

Daher haben Fellners und die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher Beschwerde gegen die Entscheidung des Straflandesgerichts Wien eingelegt, das die Maßnahme abgesegnet hatte - dieser Beschwerde gab das Oberlandesgericht nun Recht. Allerdings: Die WKStA hatte den Irrtum damals selbst erkannt und die Ortung gar nicht durchgeführt.

Umstrittene Rechtsschutzbeauftragte

Laut "Standard" ließ das Gericht weitere Beschwerden der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher abblitzen, da diese "außerhalb der Kontrollbefugnis" liegen. Aicher hatte unter anderem die Struktur des Ermittlungsaktes moniert. Für das Verfassen einer Presseaussendung dazu hatte sie sich von der Kanzlei Ainedter & Ainedter beraten lassen, die Beschuldigte in der Sache vertritt. Justizministerin Alma Zadić lud die Rechtsschutzbeauftragte deshalb zu einer Belehrung. 

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Wien hat Beschwerden gegen Razzien in der Umfragenaffäre abblitzen lassen. Der Tatverdacht sei gegeben gewesen.
  • Wie der "Standard" berichtet, haben etliche der Beschuldigten gegen die Hausdurchsuchungen Beschwerden eingereicht.
  • Bei einzelnen Beschuldigten nimmt das OLG Wien sogar einen "dringenden Tatverdacht" an.