Rechtsschutzbeauftragte ließ sich bei Attacke auf WKStA von Kanzlei Ainedter beraten
Aicher hatte Ende Oktober harsche Kritik an Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus "Österreich" und die dort stattgefundenen Razzien im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre um die ÖVP und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Sie sah hier "eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten".
Sie ortete aber auch Fehlverhalten der WKStA in anderen Fällen. Aicher warf der WKStA unter anderem gesetzeswidrige Handypeilung von Journalisten vor, die aber aufgrund der Gesetzeswirigkeit gar nicht durchgeführt wurde.
Als Erstellerin des Dokuments, in dem die Kritik an ausgewählte Boulevardmedien wie die "Kronen Zeitung" ging, war laut "Standard" in den Metadaten die Kanzlei Ainedter angeführt. Zu deren Klienten gehört laut Bericht der einstige Medienbeauftragte im Kanzleramt Gerald Fleischmann, gegen den die WKStA im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre ermittelt. Auch Kurz selbst soll erst Mitte Oktober anwaltschaftlichen Rat von Ainedter gesucht haben.
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Außerdem vertritt die Kanzlei auch Ex-Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP), gegen den die WKStA in der Causa Casinos/Postenschacher rund um die Bestellung von Peter Sidlo (FPÖ) in den Vorstand des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns wegen des Vorwurfs der Untreue und Bestechung ermittelt.
Justizministerin hat reagiert
Justizministerin Alma Zadić reagiert auf Berichte. Sie lädt nun Aicher, die in ihrer Funktion für die Kontrolle bestimmter sensibler Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaften zuständig ist, zum Gespräch. "Die Unabhängigkeit der Justiz muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt und auch nach außen hin sichtbar sein", betonte sie in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
"Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen."
Opposition fordern Konsequenzen
Christian Hafenecker, Fraktionsvorsitzender der FPÖ im kommenden ÖVP-Untersuchungsausschuss, forderte in einer Aussendung die umgehende Abberufung der Rechtsschutzbeauftragten durch Zadic. Gerade als Rechtsschutzbeauftragte habe diese eine besondere Sorgfaltspflicht und jeden Verdacht auf Befangenheit zu vermeiden. Hafenecker fordert außerdem eine Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer, immerhin habe die Kanzlei Ainedter durch das Mitformulieren der Kritik an der WKStA mutmaßlich versucht, "ins laufende Verfahren quasi 'über die Bande' Einfluss zu nehmen".
Auch Stephanie Krisper, NEOS-Fraktionsführerin im U-Ausschuss, fordert rasche Aufklärung der Vorwürfe, diese seien "schwerwiegend". Eine derart wichtige Funktion des Rechtsstaates dürfe nicht einmal den Eindruck der Parteilichkeit haben, so Krisper. Die Vorgänge würden belegen, dass der von den NEOS geforderte U-Ausschuss zur Frage von politischer Einflussnahme auf Ermittlungen notwendig sei.
Rücktrittsforderungen auch von Antikorruptionsvolksbegehren
Die Organisatoren des Antikorruptionsvolksbegehrens, darunter die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Irmgard Griss, forderten umgehend den Rücktritt der Rechtsschutzbeauftragten.
"So etwas hätte ich bis gestern nicht für möglich gehalten. Anwälte von Beschuldigten an Texten mitarbeiten zu lassen, die sich gegen die in dieser Sache ermittelnden Behörde richten, ist unvereinbar mit der Funktion einer unabhängigen Rechtsschutzbeauftragen der Republik", so Griss.
Zusammenfassung
- Medienberichten zufolge hat sich die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz Gabriele Aicher bei ihren medialen Angriffen auf die WKStA von der Kanzlei Ainedter beraten lassen.
- Zu den Klienten der Kanzlei Ainedter gehört laut Bericht der einstige Medienbeauftragte im Kanzleramt Gerald Fleischmann, gegen den die WKStA im Zusammenhang mit der Inseratenkorruptionsaffäre ermittelt.
- Aicher hatte Ende Oktober harsche Kritik an Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt, vor allem an jenen gegen das Medienhaus "Österreich" und die dortigen Razzien im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre.
- Sie warf der WKStA unter anderem gesetzeswidrige Handypeilung von Journalisten vor, die aber aufgrund der Gesetzeswirigkeit gar nicht durchgeführt wurde.
- Als Erstellerin des Dokuments, in dem die Kritik an ausgewählte Boulevardmedien wie die "Kronen Zeitung" ging, war laut "Standard" in den Metadaten die Kanzlei Ainedter angeführt.
- Auch Kurz selbst soll erst Mitte Oktober anwaltschaftlichen Rat von Ainedter gesucht haben.