ÖGK will vom Bund Geld für Ärzte-Gesamtvertrag
Wie es aus Kreisen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur APA hieß, wünscht man sich im Rahmen der Paragraf-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einen klaren gesetzlichen Auftrag an die ÖGK und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln, und zwar mit genauer Zeitvorgabe. Werde dies erreicht, sollte es vom Bund eine finanzielle Belohnung geben - wobei man in der Kasse keine Summen nennen will.
Dieser Vertrag soll dann für alle ÖGK-Vertragsärzte im ganzen Land gelten. Weil die Honorare harmonisiert wären, würden Kassenverhandlungen mit den neun Landesärztekammern der Vergangenheit angehören, was ebenfalls gesetzlich festgeschrieben werden müsste. Das Leistungsspektrum sollte vereinheitlicht und auch erweitert werden; für die Ärzte sollte es mehr Pauschalhonorierung geben, um deren Zeit und Leistung stärker zu bewerten.
Neben attraktiveren Honoraren soll aber auch eine verpflichtende Leistungserbringung vorgegeben werden. Dass ein Patient eine bestimmte Untersuchung bei einem niedergelassenen Arzt nicht erhält, nur weil für den Mediziner in diesem Monat schon die verrechenbare Höchstzahl zum besten Tarif erreicht ist, würde aufhören. Umgekehrt soll auch niemandem mehr eine - vielleicht gar nicht notwendige - Untersuchung aufgedrückt werden, nur weil die Ordinationssoftware dem Arzt anzeige, dass er diese noch verrechnen könne.
Dass es diesen Gesamtvertrag geben soll, ist im Prinzip Konsens zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung. Ende Juni haben sie das als einen der Eckpunkte für die Verhandlungen zur Gesundheitsreform festgelegt. Dem Vernehmen nach lehnt es das Finanzministerium aber ab, neben neuen Ärzteplanstellen auch dafür Geld locker zu machen.
In der ÖGK hält man genau dies aber für essenziell. Andernfalls werde sich eine substanzielle Entlastung der Spitäler und eine Verbesserung im niedergelassenen Bereich nicht realisieren lassen. Dies jetzt im Zuge des Finanzausgleichs zu vereinbaren, wäre ideal, weil hier sowohl der Bund als auch die Länder am Tisch säßen, wurde betont. Und: Das "Window of Opportunity" sei offen wie nie, weil der Leidensdruck aller Beteiligten so hoch sei.
Die Ärztekammer reagierte positiv. Die niedergelassene Ärzteschaft sei gesprächsbereit, denn die Kammer habe selbst schon vor geraumer Zeit in Eigenregie einen fertigen Entwurf für einen solchen Leistungskatalog vorgelegt, so Vizepräsident Edgar Wutscher in einer Aussendung. Wichtig sei, dass vorab ausführlich mit allen Vertragspartnern gesprochen werde und man regionale Besonderheiten berücksichtige. Irritiert zeigt sich Wutscher aber über den Vorwurf, Ärzte würden ihre Patienten nicht nach Bedarf, sondern nach den Tarifen behandeln. Er bezeichnete dies als absurd: "Ich verwehre mich vehement gegen solche bösartigen Verdächtigungen."
Zusammenfassung
- In den Verhandlungen zum Finanzausgleich, die am Freitag in die nächste Runde gehen, wird um eine Reform im Gesundheitssystem gerungen.
- Nur mit mehr Geld lasse sich die Umstellung auf ein einheitliches, erweitertes Leistungsspektrum bewerkstelligen.
- Dieser Vertrag soll dann für alle ÖGK-Vertragsärzte im ganzen Land gelten.
- Dass es diesen Gesamtvertrag geben soll, ist im Prinzip Konsens zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung.