Nun fix: Anklage gegen Karmasin wegen schweren Betrugs
Karmasin wird schwerer Betrug und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen angelastet. Die 40 Seiten umfassende Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.
Es geht bei der Anklage nicht ums Österreich-Beinschab-Tool. Im Fall der mutmaßlichen Inseraten- und ÖVP-Korruptionsaffäre in der Mediengruppe "Österreich" ermittelt die WKStA noch. Beschuldit ist hier auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dessen ehemalige engste politische Mitarbeiter, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die Medien-Manager Wolfgang und Helmuth Fellner und nicht zuletzt die ÖVP selbst.
80.000 Euro Gehalt erschlichen?
Bei der nun eingebrachten Anklage geht es um den Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik für den Zeitraum 19. Dezember 2017 bis 22. Mai 2018 widerrechtlich Bezugsfortzahlungen in Höhe von insgesamt 78.589,95 Euro erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, "dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte, sie bereits Aufträge im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit für das erste Halbjahr 2018 fixiert hatte, sie in der Zeit der Bezugsfortzahlung geldwerte Ansprüche in beträchtlichem Ausmaß erwerben würde und am 6. Februar 2018 gegenüber den für die Prüfung ihren Antrags zuständigen Mitarbeitern im Bundeskanzleramt tatsachenwidrig mitteilte, sie 'werde nichts verdienen'" (Anklageschrift).
Abgesprochene Gegenangebote
Geld verdiente Ex-Ministerin Karmasin unter anderem mit drei Studien für das Sportministerium. Den Zuschlag dafür soll sie bekommen haben, weil sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte schlechtere Angebote einzureichen, die Karmasin dann unterbot. Gegen die zweite Konkurrentin laufen abgesonderte Ermittlungen.
Die Ex-Ministerin und ihre Anwälte haben nun zwei Wochen Zeit, die Anklage zu beeinspruchen. Für Karmasin und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gilt die Unschuldsvermutung. Er soll laut Anklage den Inhalt der zu beauftragenden Studien im Vorfeld mit Karmasin abgestimmt haben. und akkordierte, bei welchen anderen Unternehmen die für das Vergabeverfahren erforderlichen Konkurrenz-Angebote eingeholt werden sollten. In weiterer Folge soll der Abteilungsleiter die Einholung der entsprechenden Angebote veranlasst haben, "jeweils mit dem Ziel, dass (...) Karmasin den Auftrag bekommen sollte, wobei die Einholung der Alternativangebote nur zum Schein erfolgte" (Anklageschrift).
Tausende Euro mehr verrechnet
Für die Studie "Motivanalyse - Bewegung und Sport" legten der WKStA zufolge Beinschab und die zweite Meinungsforscherin im Mai 2019 "Scheinangebote". Nach dem Platzen der türkis-blauen Regierung war nun nicht mehr Heinz-Christian Strach sondern Werner Kogler für den Sport zuständig. Die Angebote Beinschabs und der zweiten Meinungsforscherin beliefen sich nun auf 53.500 Euro bzw. 58.000 Euro. Den Zuschlag erhielt Karmasin als Bestbieterin, wobei sie allerdings am 21. April 2020 für die Durchführung der Studie doch 63.600 Euro in Rechnung stellte.
Für die Studie "Frauen im Vereinssport" kam Karmasin im August 2020 zum Zug, nachdem sie mit 63.890 Euro preislich deutlich unter den angeblich im Detail zuvor mit ihr abgesprochenen "Scheinangeboten" lag, die 69.500 Euro bzw. 73.890 Euro ausmachten. Den ursprünglich veranschlagten Preis stellte Karmasin nach Durchführung der Studie am 22. Juli 2021 auch dem Ministerium in Rechnung.
Kogler-Mitarbeiter wurde stutzig
Für die dritte Studie zum Vereinsnachwuchs trudelte im Juni 2021 ein Offert von Beinschab mit einem veranschlagten Preis von 72.790 Euro ein, während die zweite Marktforscherin kein Pseudo-Angebot mehr legte, weil sie laut Anklage "damit nichts mehr zu tun haben wollte". Karmasins Anbot belief sich auf 68.980 Euro. Enge Mitarbeiter von Sportminister Kogler wurden dann aber offenbar skeptisch, wie in der Anklage ausgeführt wird: "Im Kabinett und in der 'Stabstelle Strategische Kommunikation' bestanden Zweifel an der Notwendigkeit der Studie. Eine BMKÖS-intern in Auftrag gegebene rechtliche Prüfung ergab, dass die Vorstudien und die gegenständliche Studie vergaberechtlich als ein Vorhaben anzusehen wären und daher die Voraussetzungen für eine Vergabe (...) nicht vorlagen."
Rückzug nach Razzia
Nachdem zwischenzeitlich bei ihr eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseraten-Causa stattgefunden hatte, bei der Datenträger und umfangreiche Unterlagen sichergestellt wurden, zog Karmasin am 7. Oktober 2021 ihr Angebot zurück. Als Begründung führte sie "Kapazitätsgründe" ins Treffen. "Tatsächlich zog sie das Angebot zurück, weil aufgrund der BMKÖS-internen Prüfung in Zusammenschau mit der am Vortag durchgeführten Durchsuchungswelle aus ihrer ex-ante-Sicht ein großes Entdeckungsrisiko bestand und sie davon ausging, dass sie den Auftrag jedenfalls nicht bekommen würde", hält dazu die WKStA in ihrer Anklage fest. Die Studie "Kinder und Jugendliche im Vereinssport" wurde in weiterer Folge auch gar nicht mehr verfolgt.
Gehalt zurückgezahlt
Hinsichtlich des ihr unterstellten unrechtmäßigen Weiterbezugs ihres Ministerinnen-Gehalts hat Karmasin zwischenzeitlich Schadensgutmachung geleistet, wie ihr in der Anklage zugebilligt wird. Demnach überwies zuerst ihr Schwager am 9. März 2022 mit dem Verwendungszweck "Refundierung Ministergehaltfortzahlung" 62.193,7 Euro auf ein Konto des Bundeskanzleramts. Am 22. April kamen weitere 11.947,79 Euro von Sophie Karmasin, nachdem sie zuvor ihrem Schwager das von diesem ausgelegte Geld rückerstattet hatte. Damit hat die Ex-Familienministerin insgesamt 74.141,49 Euro gut gemacht, was ihr für den Fall einer Verurteilung jedenfalls als Milderungsgrund anzurechnen wäre. Auf Basis der nunmehrigen Anklage drohen Karmasin und dem mitangeklagten Beamten bis zu drei Jahre Haft.
Aus Sicht der WKStA war für die Rückzahlung der laut Anklage zu Unrecht bezogenen Gelder aber nicht tätige Reue maßgeblich. "Die (zunächst unvollständige) Schadensgutmachung erfolgte, weil MMag. Dr. Karmasin angesichts der medialen Berichterstattung zur Bezugsfortzahlung in Zusammenschau mit dem im gegenständlichen Verfahren dringenden Tatverdacht keine Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Rückzahlung mehr sah. Zudem war ihr bewusst, dass die Verdachtslage erdrückend war," heißt es in der Anklageschrift.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eine erste Anklage gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eingebracht.
- Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag der APA.