Keine Ermittlungen rund um Gehalt von Kurz' Lebensgefährtin
Die Aufwertungsanträge für Kurz' Lebensgefährtin und einer weiteren im Beamtenministerium Beschäftigten seien "sachlich begründet", die Anfang 2019 stattgefundene Aufwertung "sachlich gerechtfertigt" gewesen, so die WKStA.
Auch gegen einen in der Causa involvierten Sachbearbeiter des Beamtenministeriums werden keine Ermittlungen eingeleitet. Das geht aus einem der APA vorliegenden Schreiben der WKStA von Ende April hervor.
Finanzministerium wies Gehaltserhöhung zurück
Der Causa zugrunde liegt eine Aussage Schmids in seiner umfassenden Einvernahmen vor der WKStA im Jahr 2022, bei der er zahlreiche Vorwürfe gegen Kurz erhob und auch den Wunsch äußerte, den Kronzeugenstatus zu erlangen. Laut dem Einvernahmeprotokoll gab Schmid damals u.a. an, Kurz habe sich - seiner Erinnerung nach 2016 - bei ihm für eine Gehaltserhöhung seiner im Finanzministerium tätigen Freundin Susanne Thier eingesetzt. Dabei habe Kurz auf die hohe Arbeitsbelastung und viele Abendveranstaltungen verwiesen. Daraufhin sei er aktiv geworden und "meiner Erinnerung nach wurde das auch so umgesetzt", sagte Schmid damals aus.
Das Finanzministerium wies im Oktober des Vorjahres zunächst eine Gehaltserhöhung zurück: "Zu Ihrer Anfrage betreffend einer angeblichen Gehaltserhöhung von Frau Thier im Jahr 2016 dürfen wir Ihnen nach Rücksprache mitteilen, dass es diese nicht gegeben hat." Später habe Thier höherwertige Tätigkeiten innerhalb der Abteilung und auch Aufgaben einer in Karenz befindlichen Kollegin übernommen, hieß es. Bei einer neuerlichen Einvernahme im November 2022 präzisierte Schmid seine Aussagen dann etwas: "Eine Bevorzugung gegenüber anderen Mitarbeitern hat Kurz explizit nicht verlangt, das war auch nicht seine Art."
In dem nun auch der APA vorliegenden Schreiben der WKStA heißt es, es sei zu prüfen gewesen, ob "im Zusammenhang mit der behaupteten Intervention betreffend der 'Gehaltserhöhung' von Mag. THIER" ein Anfangsverdacht wegen Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 Abs. 1 StGB), Untreue (§ 153 StGB) und Bestimmung zum Amtsmissbrauch (§ 12 StGB) vorliegt. Diese Prüfung ergab laut WKStA, dass ein solcher nicht besteht, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kurz, Schmid sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter im Beamtenministerium wird daher abgesehen. "Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass den neu erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen unsachliche oder ungerechtfertigte Begründungen zugrunde gelegt worden wären."
WKStA: Keine ungerechtfertigten Gründe für Aufwertung
Gleichzeitig merkt die WKStA in ihrem Schreiben an, dass sich die Angaben von Schmid "überwiegend objektivieren ließen". Zwar habe dieser in seiner ursprünglichen Einvernahme die Geschehnisse mit dem Jahr 2016 datiert - dies aber später zum Irrtum erklärt und klargestellt, dass er die Angang 2019 erfolgte Aufwertung der Arbeitsverhältnisse gemeint habe. Es bestehe "kein Anlass, den Wahrheitsgehalt seiner Aussage in Zweifel zu ziehen", so die WKStA.
Auch erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Annahme, dass Kurz für die Gehaltserhöhung seiner Lebensgefährtin intervenierte, sich auf den Aussagen Schmids gründe - und diese hält die Staatsanwaltschaft offenbar für plausibel. Denn als "weiteres Indiz für den Wahrheitsgehalt seiner Aussage" wertet die WKStA eine Kurznachricht von Schmid an Kurz, die er einen Tag nach der erfolgten Antragsstellung des Finanzministeriums abschickte: "Hi Sebastian, freue mich auf morgen. Habe auch einige sehr gute Neuigkeiten (...)", schrieb Schmid an Kurz am 21. Dezember 2018. Zwar gehe aus dieser Nachricht nicht explizit hervor, ob ein Zusammenhang mit der Arbeitsplatz-Aufwertung besteht, so die WKStA. Schmid habe aber in seiner Befragung angegeben, dass dem so gewesen sei.
Auch verweist die Staatsanwaltschaft auf einen E-Mail-Verkehr zwischen Finanzministeriumsbeamten vom 17. Dezember 2018: "Über Auftrag von Herrn GS (Generalsekretär Schmid, Anm.) bitte MEGA-DRINGEND die 2 A1/2 Planstellen für (...) und Thier und noch DIESE WOCHE (!) mit Arbeitsplatzbeschreibung beide auf A1/3 aufwerten lassen", hieß es darin.
Gleichzeitig betonte die WKStA, es sei anzumerken, dass Schmid "niemanden, auch nicht Kurz, pauschal unrechtmäßiger Handlungen bezichtigt, sondern im Gegenteil angibt, Kurz habe aus sachlichen Gründen um eine Gehaltserhöhung für Mag. Thier gebeten". Hervorzuheben sei auch, dass sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Kurz oder Schmid die finanzielle Aufwertung von Thier aus ungerechtfertigten Gründen anstrebten.
Kurz: Schmid erfindet falsche Vorwürfe
"Vielmehr waren nach den Schilderungen von MMag. Schmid beide der Ansicht, dass Mag. Thier sehr viel arbeitete und insbesondere auch zahlreiche Abendveranstaltungen zu betreuen hatte." Aus diesen Aussagen ergebe sich ein weiteres Indiz dafür, dass die spätere Aufwertung "aufgrund der konkreten Arbeitsbelastung sachlich gerechtfertigt war", so die Staatsanwaltschaft. "Die Sichtung der vorliegenden Unterlagen hat keine Anhaltspunkte für einen unvertretbaren Fehlgebrauch der Befugnis im Zusammenhang mit der Aufwertung der Arbeitsplätze (...) ergeben."
Die Aufwertungsanträge seien "sachlich begründet", die Aufwertung "sachlich gerechtfertigt" gewesen.
In einem an die APA übermittelten Zitat erklärte Kurz am Mittwoch: "Thomas Schmid erfindet falsche Vorwürfe, um Kronzeuge zu werden. Es kommt zu einer massiven medialen Vorverurteilung, sogar gegen Familienmitglieder. Gott sei Dank kommt am Ende immer die Wahrheit ans Licht. Und wieder einmal hat sich ein Vorwurf als falsch herausgestellt."
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet in der Causa rund um die Gehaltserhöhung der Lebensgefährtin von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) keine Ermittlungen ein - weder gegen Kurz noch gegen Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid.