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Immer mehr Opfer von Gewalt benötigen Prozessbegleitung

Was den Gewaltschutz anlangt, sind die finanziellen Mittel, die die Justiz für Opferhilfeeinrichtungen zur Verfügung stellt, seit 2018 von knapp acht Mio. Euro auf rund 13,6 Mio. Euro im heurigen Jahr angewachsen. Der weitaus größte Teil davon macht die Prozessbegleitung aus. Der deutliche Anstieg "war vor allem durch steigende Opferzahlen bedingt", hält Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nun in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ fest.

Den Zahlen des Justizministeriums zufolge haben im Vorjahr 8.678 Verbrechensopfer Prozessbegleitung in Anspruch genommen. Das war - vermutlich coronabedingt - ein geringfügiges Minus gegenüber 2019 (8.908), insgesamt bedürfen aber seit Jahren immer mehr von Gewalt Betroffene juristischen und psychotherapeutischen Beistands. So haben 2011 noch 6.137 Betroffene Prozessbegleitung erhalten. Erstmals kletterte ihre Zahl 2017 über die 8.000er-Grenze.

Anspruchsberechtigt waren bisher Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung, Verletzung der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung, Stalking und Menschenhandel. 304 aktive Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind derzeit registriert.

Die diesjährige Budgeterhöhung um zusätzliche 4,1 Mio. Euro gegenüber 2020 ist laut Zadic auch auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz zurückzuführen, die bei der Budgetierung mit 3,28 Mio. Euro berücksichtigt wurden. Seit Jahresbeginn haben auch Minderjährige ein Recht auf Prozessbegleitung, die als Zeugen Gewalt im sozialen Nahraum - etwa in der Familie - erleben. Außerdem wurden die infrage kommenden Deliktsgruppen erweitert - so ist nunmehr auch bei Verhetzung für Betroffene Prozessbegleitung möglich.

Auffallend ist allerdings, dass nur ein Bruchteil der Opfer von Gewalt Hilfe in Anspruch nimmt. 73.079 Gewaltdelikte wurden 2019 polizeilich angezeigt, im Corona-Jahr 2020 waren es immer noch 67.051. Für die defizitäre Inanspruchnahme von Prozessbegleitung sieht Zadic in ihrer Anfragebeantwortung im Wesentlichen zwei Gründe: zum einen eine - aus welcher Motivlage auch immer heraus - bewusste Ablehnung trotz ausreichender Information, zum anderen aber die Nichtinanspruchnahme aufgrund nicht ausreichender Information. Eine Informationskampagne soll nun das allgemeine Bewusstsein für die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten stärken, die Staatsanwaltschaften sollen noch gezielter auf das Instrument der Prozessbegleitung hinweisen.

Rasche und möglichst niederschwellige Hilfe für Gewaltopfer verlangte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim in einer Presseaussendung. Außerdem müsse die Forderung der Prozessbegleitung nach unkomplizierterer und effizienter Abrechnung mit dem Ministerium umgesetzt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Was den Gewaltschutz anlangt, sind die finanziellen Mittel, die die Justiz für Opferhilfeeinrichtungen zur Verfügung stellt, seit 2018 von knapp acht Mio. Euro auf rund 13,6 Mio. Euro im heurigen Jahr angewachsen.
  • Außerdem wurden die infrage kommenden Deliktsgruppen erweitert - so ist nunmehr auch bei Verhetzung für Betroffene Prozessbegleitung möglich.
  • Auffallend ist allerdings, dass nur ein Bruchteil der Opfer von Gewalt Hilfe in Anspruch nimmt.